Es geht dabei um Zahlungen, zu denen sich der Staat 1803 als Ausgleich für enteignete Kirchengüter verpflichtet hatte. Deren Ende war eigentlich schon vor 100 Jahren in der Weimarer Reichsverfassung festgelegt worden. Dennoch hat das Saarland seit 1949 insgesamt mehr als 38 Millionen Euro an Staatsleistungen an die zwei großen Kirchen gezahlt. Dieses Jahr sind dafür im Landeshaushalt knapp 670.000 Euro veranschlagt.
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Stefan Thielen, hatte Anfang der Woche an die Verantwortung und die Kooperationsbereitschaft der Kirchen appelliert. Zur Zukunft der Staatsleistungen könne man „in einen Dialog eintreten“. Andere Fraktionsvertreter sehen jedoch praktische Hürden für deren Abschaffung. SPD-Fraktionschef Stefan Pauluhn etwa warnte vor möglichen Kosten, die in Form von Ausgleichszahlung auf das Land zukommen könnten.
Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 27.03.2019 berichtet.