Jeder dritte Betreuungsgeldantrag abgelehnt

Im Saarland sind zweieinhalb Wochen nach dem Start des Betreuungsgeldes 450 Anträge eingegangen. Allerdings wurde fast jeder dritte Antrag abgelehnt.

Nach Angaben des Familienministeriums sind in den zweieinhalb Wochen seit dem bundesweiten Start des Betreuungsgeldes 450 Anträge eingegangen. Davon seien 311 Anträge bewilligt worden. 143 Anträge hätten abgelehnt werden müssen. Viele Ablehnungen hingen mit der Stichtagsregelung zusammen, heißt es aus dem Familienministerium.

Anspruchsberechtigte Kinder

Alle Eltern, deren Kinder nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden und die nicht in einer öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung untergebracht werden, haben grundsätzlich Anspruch auf Betreuungsgeld. Die Höhe des Betreuungsgeldes, das für maximal 22 Monate gewährt wird, beläuft sich auf monatlich 100 Euro. Ab 1. August 2014 sind es monatlich 150 Euro.

Wer Betreuungsgeld beantragen will, sollte seinen Antrag frühzeitig stellen. Das Ministerium weist darauf hin, dass der Antrag am besten vier bis sechs Wochen vor dem Ende des Elterngeldbezuges gestellt werden sollte. Die Antragsformulare sind bei der Elterngeldstelle des Sozialministeriums erhältlich bzw. können unter www.betreuungsgeld.saarland.de heruntergeladen werden.

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