Gericht lehnt Eilantrag von Behindertenbeauftragtem ab

Der saarländische Behindertenbeauftragte Daniel Bieber ist im Kampf um seine Stelle gescheitert. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat seinen Eilantrag, sein Amt fortführen zu dürfen, abgelehnt.

Der Landesbehindertenbeauftragte Daniel Bieber ist zwar bis 2025 gewählt, hat allerdings vor zwei Jahren die Regelaltersgrenze erreicht. Eine seitdem gewährte Ausnahmegenehmigung hat das Landtagspräsidium nicht verlängert, ohne Gründe zu nennen.

Deshalb führen das Landtagspräsidium und der amtierende Landesbehindertenbeauftragte zurzeit einen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis. Das hat nun seinen Eilantrag, sein Amt fortführen zu dürfen, abgelehnt.

Das Gericht begründete das unter anderem damit, dass Bieber kein Anspruch auf ein weiteres Hinausschieben des Ruhestandseintritts zustehe. Es sei "nicht zu beanstanden, wenn der Dienstherr aus nachvollziehbaren personalwirtschaftlichen Gründen ein Interesse am Hinausschieben des Ruhestands verneine".

Biebers Nachfolge nicht geklärt

Das Landtagspräsidium möchte eigentlich schon Anfang März einen neuen Landesbehindertenbeauftragten einsetzen. Noch ist Biebers Nachfolge aber nicht geklärt. Der Landesbehindertenbeirat konnte sich bislang nicht auf einen Kandidaten einigen, weil viele Mitglieder die Sitzung aus Protest boykottierten.

Im Januar hatten sich vier Kandidaten im Landesbehindertenbeirat und im Sozialausschuss des Landtags vorgestellt, drei Männer und eine Frau. Zwei der Kandidaten kommen aus dem Saarland, die anderen beiden aus Nordrhein-Westfalen.

Rückblick:

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 02.02.2024 berichtet.

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