Ärztlichen Bereitschaftspraxen im Saarland droht Schließung

Mehreren ärztlichen Bereitschaftspraxen im Saarland droht Schließung

  25.10.2023 | 13:49 Uhr

Wer krank ist und nicht auf die Sprechzeiten des Hausarztes warten kann, könnte es künftig schwerer haben, einen Arzt zu finden. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts warnt die Kassenärztliche Vereinigung vor einem Kollaps des Bereitschaftsdienstes.

Wer als freiberuflicher Pool-Arzt im ärztlichen Bereitschaftsdienst arbeitet, unterliegt der Sozialversicherungspflicht - das hat das Bundessozialgericht am 24.10.2023 entschieden.

Dieses Urteil hat "gravierende Konsequenzen für die ambulante Versorgung im Saarland", schreibt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) - denn dadurch drohten Schließungen von ärztlichen Bereitschaftsdienstpraxen. In Baden-Württemberg hat das Urteil bereits dazu geführt, dass zahlreiche Notfallpraxen sofort geschlossen bleiben.

Video [aktueller bericht, 25.10.2023, Länge: 1:43 Min.]
Neues Urteil stellt kassenärztlichen Bereitschaftsdienst in Frage

Mehrbelastung nicht zu stemmen

Bisher hätten rund 150 Poolärzte, die nicht im Saarland niedergelassen sind, freiwillig rund ein Drittel der Dienste im Ärztlichen Bereitschaftsdienst übernommen. Sie seien in 13 Bereitschaftsdienstpraxen und im Rahmen dringender Hausbesuche eingesetzt.

Die KV könne die finanzielle und logistische Mehrbelastung durch eine Sozialversicherungspflicht nicht stemmen, im Klartext: die Versorgung mit den Pool-Ärzten nicht länger aufrecht erhalten.

Versorgungslücke im Bereich Hausärzte

Die KV muss die Regelversorgung allerdings nach dem Gesetz sicherstellen. Mehr niedergelassene Ärzte müssten entsprechend wieder mehr Bereitschaftsdienste übernehmen. Doch aufgrund von Überalterung und mangelndem Nachwuchs herrscht im Hausärztebereich eine gravierende Versorgungslücke, die bereits dazu geführt hat, dass in vielen Praxen Aufnahmestopps herrschen und lange Wartezeiten die Regel sind.

"Bereits seit Monaten fordern wir von der Politik eine Gleichbehandlung der Bereitschaftsdienstärzte mit den Ärzten im Rettungsdienst, die - gesetzlich festgelegt - von der Sozialversicherungspflicht befreit sind", so die KV. "Leider finden wir dort kein Gehör."

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 25.10.2023 berichtet.


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