Illustration: Statue der Justitia mit Augenbinde und Waage (Foto: unsplash/Tingey Injury Law Firm)

Verfahren um Betrugsmaschen von Alphapool und Bonofa offiziell beendet

Mit Informationen von Patrick Wiermer   17.01.2024 | 18:42 Uhr

Die Ermittlungen gegen die Betrugsmaschen der Firmen Alphapool und Bonofa sind strafrechtlich beendet. Sie sollen über mehrere Jahre hinweg weltweit zehntausende Menschen um insgesamt mehr als 50 Millionen Euro betrogen haben. Dabei ging es um vermeintlich kostengünstige Lebensversicherungen und nutzlose Computer-Programme.

Es war einer der größten Betrugsfälle in der Geschichte des Saarlandes: Zehntausende Menschen sollen weltweit mehrere Jahre lang mit dem Versprechen auf hohe Gewinne insgesamt um mehr als 50 Millionen Euro gebracht worden sein. Dafür waren die in Saarbrücken gegründeten Scheinfirmen Alphapool und Bonofa verantwortlich.

Alphapool lockte seine Opfer etwa mit kostengünstigen Lebensversicherungen. Bei Bonofa ging es um ein weit verzweigtes Pyramidensystem, über das weitgehend nutzlose Software-Produkte verkauft wurde. Offenbar wurden damit auch viele Menschen in ärmeren Ländern der Karibik und Afrikas betrogen, während die Firmengründer pompöse Luxus-Events unter anderem in Saarbrücken abhielten.

Nun sind die Ermittlungen strafrechtlich beendet worden, sieben Jahre nachdem die Drahtzieher der Betrugsmasche verhaftet worden sind.

Letzten Verfahren 2023 um Alphapool und Bonofa eingestellt

Im vergangenen Jahr seien die letzten Verfahren gegen mehrere, teilweise noch flüchtige Beschuldigte eingestellt worden. Das teilte die Saarbrücker Staatsanwaltschaft dem SR mit.

Bereits im Jahr 2021 wurde ein weiterer Beschuldigter wegen strafbarer Werbung zu zwölf Monaten auf Bewährung verurteilt.

Drahtzieher hinter Betrug bereits 2018 zu Gefängnisstrafen verurteilt

Die Drahtzieher hinter Alphapool und Bonofa wurden bereits 2018 zu Freiheitsstrafen zwischen sechs und sieben Jahren verurteilt. Sie stammen aus dem Saarland.

Das eigentliche Bonofa-Verfahren wurde bereits 2020 eingestellt, da die zu erwartende Strafe angesichts des bereits gefallenen Urteils nicht mehr beträchtlich ins Gewicht fiele, so die Staatsanwaltschaft Saarbrücken. 

Über dieses Thema haben auch die Hörfunknachrichten am 17.01.2024 berichtet


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