Eine digitale Patientenakte in einer Arztpracis (Foto: picture alliance/dpa | David Inderlied)

E-Patientenakte: Aidshilfe Saar warnt vor möglicher Diskriminierung

  22.06.2024 | 12:46 Uhr

Anfang 2025 soll die elektronische Patientenakte, bislang freiwillig, für alle Versicherten in Deutschland eingeführt werden. Die saarländische Aidshilfe sieht gerade bei der Steuerung der Datenzugänge noch Nachbesserungsbedarf.

Bislang nutzen sie bundesweit schon etwas mehr als eine Million Versicherte freiwillig, in gut einem halben Jahr soll sie für alle kommen: die elektronische Patientenakte (ePA). Jetzt schlägt die Deutsche Aidshilfe Alarm, weil die Freigabe von Informationen in der Patientenakte nicht so kommen soll, wie sie ursprünglich geplant war.

Diskriminierung weit verbreitet

Konkret geht es der Aidshilfe dabei um Menschen mit einer HIV-Infektion. Nach einer bundesweiten Erhebung sind sechs von zehn HIV-Patienten bei Arzt- oder Krankenhausbesuchen schon einmal Diskriminierung ausgesetzt gewesen. „Ich erlebe das in der Beratung, dass Menschen in allererster Linie Kontakt zu mir aufnehmen, weil sie im Gesundheitswesen diskriminierende Erfahrungen gemacht haben“, sagte Katharina Biehl, Sozialarbeiterin bei der Aidshilfe Saar, dem SR.

Das Problem: Auch bei Ärzten, Praxis- und Krankenhauspersonal ist nicht jedem klar, dass HIV – wenn es erfolgreich behandelt wird – im Alltag nicht mehr übertragbar ist. Die Ansteckungsgefahr, so Biehl, gehe vielmehr von Menschen aus, die nicht wissen, dass sie HIV haben.

Komplizierte Steuerung

An der elektronischen Patientenakte für alle, wie sie derzeit geplant ist, kritisiert die Deutsche Aidshilfe die ungenauen Zuordnungsmöglichkeiten. Es sei „nicht ohne Weiteres möglich, ein Dokument in der ePA nur für Ärztin A freizugeben, nicht aber für Zahnarzt B“. Die ordnerbasierte Sichtbarkeitssteuerung sei zu allgemein gefasst.

Aber nicht nur bei HIV, auch bei anderen Geschlechtskrankheiten, psychischen Erkrankungen oder etwa Schwangerschaftsabbrüchen, hält die Aidshilfe die aktuellen Regelungen bei der ePA für unzureichend. „Dann glauben wir, dass es so ist, dass Menschen von ihrem Recht zu steuern, welche Daten abrufbar sein sollen, gar nicht richtig Gebrauch machen können“, so Biehl.

In diesem Bereich sieht die Aidshilfe deutlichen Nachbesserungsbedarf. Es müsse einfacher möglich sein zu steuern, wer eine bestimmte Information sehen kann – und wer nicht.


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