AfD-Beschwerde von Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen

AfD scheitert mit Beschwerde gegen geänderte Fraktionsfinanzierung

  06.08.2024 | 12:30 Uhr

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat die Anträge der AfD-Fraktion gegen die geänderte Fraktionsfinanzierung zurückgewiesen. Die AfD sah sich benachteiligt, da das Finanzierungssystem derart geändert wurde, dass die CDU mehr, die AfD aber weniger Finanzmittel bekam.

Ende 2022 hatten SPD und CDU im Landtag die Verteilung der Fraktionszuschüsse im saarländischen Landtag mit ihrer Stimmenmehrheit neu geordnet. Die monatliche Grundpauschale pro Fraktion wurde gesenkt, die Kopfpauschale für die einzelnen Mitglieder der Opposition – auch Oppositionsbonus genannt – erhöht. Im Vergleich zur vorherigen Regelung ging das zulasten der AfD. Laut Fraktion selbst habe das mehr als 75.000 Euro weniger bedeutet.

Dagegen war die AfD vor den Verfassungsgerichtshof gezogen, scheiterte aber mit ihren Anträgen, wie der Gerichtshof am Dienstag mitteilte.

AfD scheitert mit Beschwerde gegen geänderte Fraktionsfinanzierung
Audio [SR 3, Janek Böffel, 06.08.2024, Länge: 00:55 Min.]
AfD scheitert mit Beschwerde gegen geänderte Fraktionsfinanzierung

Fraktion kann Parlament nicht zur Gesetzgebung zwingen

Die AfD hatte zum Beispiel in einem Organstreitverfahren bemängelt, dass es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung über den Verteilmodus gebe. Diesen Antrag wies das Gericht aber als unzulässig zurück. Ein Organstreitverfahren diene dazu, dass ein Verfassungsorgan seine Rechte gegenüber einem anderen Verfassungsorgan wahre. Einer Fraktion als Teil des Parlaments stehe aber kein Recht darauf zu, dass das Parlament insgesamt sein Gesetzgebungsrecht wahrnehme.

Gericht sieht keine willkürliche Diskriminierung

Im Übrigen seien die Anträge auch unbegründet, denn die Verfassung des Saarlandes gewähre den Fraktionen weder eine bestimmte Höhe noch einen bestimmten Verteilmodus der Fraktionszuschüsse. Mit Blick auf die Gleichbehandlung sei auch nicht zu beanstanden, wenn der Oppositionsbonus die Größenverhältnisse der Fraktionen abbilde.

Und letztlich gebe es auch keine willkürliche Diskriminierung der AfD. Denn bezogen auf den einzelnen Abgeordneten erhalte sie mehr als doppelt so hohe Zuweisungen wie die sechs Mal größere CDU-Fraktion.

Video [aktueller bericht, 06.08.2024, Länge: 1:32 Min.]
AfD-Beschwerde von Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen

AfD-Chef Dörr: Richter nicht wirklich unabhängig

AfD-Fraktionschef Josef Dörr bedauerte die Entscheidung aus Sicht seiner Fraktion. Allerdings seien die Richter des Verfassungsgerichts vom Landtag und damit mit der Mehrheit der großen Parteien gewählt worden. Daher seien sie nicht wirklich unabhängig, so Dörr.

Über dieses Thema berichteten die SR info-Nachrichten im Radio am 06.08.2024.


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