Der Campus der Universität des Saarlandes in Saarbrücken (Foto: IMAGO / BeckerBredel)

Landtag verabschiedet umstrittene Hochschulgesetzänderung

Florian Mayer   10.07.2024 | 17:39 Uhr

Die Novelle zum Hochschulgesetz im Saarland wurde verabschiedet. Demnach kann das Wirtschaftsministerium künftig nach einer gewissen Zeit allein darüber entscheiden, wie es um die Ziele und Leistungen der Hochschulen im Saarland steht. Das sorgt für Kritik.

Der saarländische Landtag hat am Mittwoch mit den Stimmen der SPD-Fraktion die Novelle des Saarländischen Hochschulgesetzes verabschiedet. Die CDU- und AfD-Fraktion haben jeweils gegen die Neuregelung gestimmt.

CDU-Kritik an neuer Regelung für Hochschulen

Die Änderung sieht etwa vor, dass künftig das Wirtschaftsministerium einseitig entscheiden kann, wenn sich Hochschulen und das Ministerium innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der geltenden Vereinbarung nicht über die Ziele und die Leistungen der Hochschulen einigen können.

Daran gab es bereits vor zwei Wochen von Seiten der Hochschulvertreter bei einer Anhörung Kritik. Der hochschulpolitische Sprecher der CDU im Landtag, Jonas Reiter, sagte, die SPD nehme besonders die angehörten Juristen nicht ernst, die vor massiven Einschränkungen der Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit gewarnt hatten.

Reiter sprach von einer Arroganz der Macht, die nun auch in der Hochschulpolitik regiere. Er warf der Landesregierung auch vor, dass sie die Globalhaushalte für die Hochschulen abschaffen wolle, also dass die Hochschulen nicht mehr eine Gesamtsumme vom Land bekommen und die dann nach Bedarf einsetzen können. Seitens der Landesregierung solle so "Mikromanagement" betrieben werden, so Reiter.

SPD: "Stärkung des Wissenschaftsstandorts"

Finanz- und Wissenschaftsminister Jakob von Weizsäcker (SPD) hielt dagegen. Die Vermutung, dass die Landesregierung die Globalhaushalte abschaffen wolle, wies er zurück. Auch solle es kein Mikromanagement geben.

Die Änderung dienten vielmehr dazu, den Wissenschaftsstandort zu stärken. Durch die neue Regelung könne genau festgelegt und im Nachgang gemessen werden, was Exzellenz in Forschung, Lehre und bei der Transformation des Landes bedeute.

Universität des Saarlandes mit Sorge über neue Regelung

Der Senat der Universität des Saarlandes zeigt sich nach der Verabschiedung der Gesetzesänderung dagegen besorgt. Er befürchtet, dass die Novelle in Zukunft die Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit beeinträchtigen könnte.

Er vertraue aber darauf, dass ihre praktische Anwendung in Zukunft zu keinen Konflikten führen wird. Der Senat sehe sich ansonsten dazu berufen, gegebenenfalls diese Werte zu verteidigen. "Der Senat fordert die Universitätsleitung und die zuständige oberste Landesbehörde nachdrücklich dazu auf, die Einhaltung der Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit sicherzustellen", so eine Universitätssprecherin.

Doktortitel an der HTW möglich

Die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Saar) zeigte sich erfreut über die Gesetzesänderung. Durch die Novelle erhält die HTW Saar ein eigenes Promotionsrecht.

Zudem wird der Hochschulzugang ohne Abitur im Saarland erleichtert. Die Regelung, dass man zwingend mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem für das Studium relevanten Bereich vorweisen kann, wurde abgeschafft.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio vom 10.07.2024 berichtet.


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