Parteiausschluss und Ämtersperre für Mitglieder der Saar-AfD – auch Schaufert betroffen
Das Bundesschiedsgericht der AfD hat zwei saarländische Mitglieder aus der Partei ausgeschlossen und zwei weitere mit einer Ämtersperre belegt. Darunter auch den stellvertretenden Landesvorsitzenden Schaufert. Hintergrund ist die zurückgezogene Landesliste bei der Landtagswahl 2022.
Nur zwei Wochen nachdem Christoph Schaufert zum stellvertretenden Landesvorsitzenden der AfD gewählt wurde, ist er dieses Amt nun los, ebenso das als Kreisvorsitzender in Neunkirchen. Das Bundesschiedsgericht hat nämlich eine zweijährige Ämtersperre gegen ihn verhängt, wie Schaufert dem SR bestätigt hat. Sein Landtagsmandat darf er aber behalten.
In einer ersten Reaktion sagte Schaufert: „Eine gute Sache hat es, ich bin noch weiterhin Mitglied der Partei. Ich bin weiterhin eines der prominentesten Gesichter der AfD und daran und an meinem Engagement wird das nichts ändern.“
Auch René Selzer mit Amtssperre belegt
Neben Schaufert wurde auch das ehemalige Mitglied der Regionalversammlung René Selzer mit einer Ämtersperre belegt. Grund für die Entscheidung des Bundesschiedsgerichtes ist, dass 2022 unmittelbar vor der Landtagswahl heimlich die Landesliste zurückgezogen wurde.
Schaufert und Selzer sollen laut Einschätzung des Bundesschiedsgerichts daran beteiligt gewesen sein, ein Vorsatz sei aber nicht festzustellen gewesen. Zwei weitere Beteiligte, darunter Michel Dörr, der Sohn von Ex-Landeschef Josef Dörr, wurden hingegen ganz aus der Partei ausgeschlossen.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 02.07.2024 berichtet.