Abwassergebührensatzung in Völklingen gekippt

Die Abwassergebührensatzung der Stadt Völklingen ist unrechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis in einem Gerichtsurteil entschieden und eine Revision nicht zugelassen. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Stadt haben.

Wer in Völklingen seine Abwassergebühren zahlt, macht das bisher nach dem Frischwasserprinzip. Der Frischwasserverbrauch ist somit der einzige Maßstab zur Berechnung der Abwassergebühr. Wer durch versiegelte Großflächen, wie beispielsweise Parkplätze, viel Abwasser produziert, kommt dadurch günstig weg. Die Gesamtkosten werden aber auf alle umgelegt. Es zahlen also alle auch für das Niederschlagswasser mit, das von diesen großen versiegelten Flächen ins Abwasser läuft.

Künftig getrennte Abrechnung von Niederschlags- und Abwasser

Das Oberverwaltungsgericht hat jetzt geurteilt, dass das nicht mit dem Landesrecht vereinbar ist und widerspricht damit der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts. Künftig sollen nun Abwasser und Niederschlagswasser getrennt abgerechnet werden.

Paul Ganster, Fraktionsgeschäftsführer der Linken im Völklinger Stadtrat, begrüßte das Urteil. Er gehe davon aus, dass es bis zu einem Jahr dauern werde, bis das Urteil umgesetzt werden könne. Auch die Grünen im Stadtrat sind zufrieden. Manfred Jost sagte, nun könne endlich Gebührengerechtigkeit hergestellt werden. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Erik Kuhn reagierte hingegen verhalten. Er sei mit dem bisherigen System einverstanden gewesen. Es müsse nun geklärt werden, wie groß der Aufwand für die Umstellung sein wird und wer die Kosten dafür tragen muss. Eine Stellungnahme von Völklingens Oberbürgermeister Klaus Lorig (CDU) steht noch aus.

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