Bald Entscheidung in Homburger Spitzelaffäre
In der so genannten Homburger Spitzelaffäre steht die Entscheidung der Kommunalaufsicht unmittelbar bevor. In der kommenden Woche will die Kommunalaufsicht nach SR-Informationen ihre Einschätzung über die Rolle von Oberbürgermeister Schneidewind bekannt geben. Der Rathaus-Chef hatte kommunale Mitarbeiter beobachten lassen.
Der SPD-Politiker Rüdiger Schneidewind hatte im Herbst 2015 das Düsseldorfer Detektivbüro Kocks Confidence mit der Überwachung mehrerer Mitarbeiter des Baubetriebshofs beauftragt und den Stadtrat dabei nicht mit einbezogen. Damit hat er möglicherweise gegen kommunalrechtliche Vorschriften verstoßen. Zwar halten sich Kommunalaufsicht und Innenministerium auf SR-Anfrage bei der Bewertung der eigenmächtigen Auftragsvergabe durch den OB noch bedeckt, allerdings sind die Hinweise recht eindeutig. Auf SR-Anfrage weisen sie darauf hin, dass Eilentscheidungen eines Verwaltungschefs am Rat vorbei nur in äußerst dringenden Fällen möglich seien.
Katastrophenszenario unwahrscheinlich
In einschlägigen Kommentaren werde der entsprechende Paragraph des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes als „Notfall- und Katastrophenregelung“ bezeichnet – wenn also beispielsweise eine städtische Halle vom Einsturz bedroht ist. Dass mutmaßliche Unregelmäßigkeiten beim Baubetriebshof und vage Hinweise darauf, die Schneidewind im Herbst 2015 bekommen haben will, ein solches Katastrophenszenario ausgelöst haben könnten, scheint unwahrscheinlich.
Zudem hätte er dann, so die Kommunalaufsicht, den Stadtrat unverzüglich in der nächsten Sitzung informieren müssen. Auch das aber tat Schneidewind nicht. Die Kommunalaufsicht schließt daher auf SR-Anfrage disziplinarische Konsequenzen gegen Schneidewind nach Abschluss der Prüfungen nicht aus.
Die Grünen im Stadtrat denken derweil bereits über Schadensersatz nach. Angesichts der eher mageren Ergebnisse müsse Schneidewind für den 330.000 Euro teuren Detektiveinsatz in Regress genommen werden.
Zahlreiche Hinweise
Schneidewind hatte die Überwachung von vier Mitarbeitern des Betriebshofs eingeräumt. Der Oberbürgermeister verteidigte seine Vorgehensweise damit, dass es im Herbst 2015 zahlreiche Hinweise auf ein gravierendes Fehlverhalten beim Baubetriebshof gegeben habe. Daraufhin hatte ihm der Personalrat der Stadtverwaltung vorgeworfen, gegen das Personalvertretungsgesetz verstoßen zu haben.