Geflüchteter JVA-Häftling wohl in Niederlinxweiler gesichtet

Im Fall um den entflohenen Häftling aus der JVA Ottweiler haben sich inzwischen mehrere Zeugen bei der Polizei gemeldet. Der Mann war offenbar nahezu unbekleidet in Niederlinxweiler unterwegs. Der 40-Jährige war wegen eines nicht gezahlten Bußgeldes in Haft. Das Ministerium will solche Ersatzfreiheitsstrafen künftig verkürzen.

Der 40-Jährige, der am Sonntag gegen 13.30 Uhr aus der Justizvollzugsanstalt Ottweiler entkommen konnte, ist nach wie vor auf der Flucht. Von dem Mann, der wegen Drogenbesitzes eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen sollte, fehlt aktuell jede Spur. Er war zunächst offenbar nahezu unbekleidet unterwegs.

Kleidung bei Flucht zurückgelassen

Drei Zeugen haben sich inzwischen bei der Polizei gemeldet. Am Sonntagabend haben sie im benachbarten Niederlinxweiler jeweils einen nur notdürftig bekleideten Mann gesehen – einer Zeugin, in dessen Haus der Mann plötzlich aufgetaucht war, gelang es sogar, ein Foto von dem Halbnackten zu machen.

Das zeigt ihn zwar nur von hinten – die Ermittler gehen aber davon aus, dass es sich um den Flüchtigen handelt. Der hatte beim Überqueren der Zaunanlage nämlich einen Teil seiner Kleidung eingebüßt und Schuhe und Hose zurückgelassen. In Niederlinxweiler wurde er jeweils nur notdürftig mit einem Hemd um den Bauch geschlungen gesichtet.

Ministerium will solche Haftaufenthalte vermeiden

Der 40-Jährige saß in Ottweiler eine Ersatzfreiheitsstrafe von neunzig Tagen ab, weil er ein Bußgeld von 900 Euro nicht zahlen konnte. Das Justizministerium betont zwar, dass Ersatzfreiheitsstrafen grundsätzlich notwendig seien, um der Vollstreckung von Geldstrafen Nachdruck verleihen zu können. Die Situation aber hält man offenbar für wenig befriedigend.

Es sei dem Ministerium ein „besonderes Anliegen“ solche Haftaufenthalte zu vermeiden. Deshalb habe man das Projekt „Aufsuchende Sozialarbeit“ ins Leben gerufen. Personen, denen eine Ersatzfreiheitsstrafe drohe, würden dabei in ihren Wohnungen besucht und auf Möglichkeiten der Haftvermeidung hingewiesen. So könnten Betroffene Anträge auf Zahlungserleichterungen stellen, um die Geldstrafe nicht auf einen Schlag zahlen zu müssen. Zudem könne beantragt werden, die Vollstreckung der Haftstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuwenden.

Ersatzfreiheitsstrafen sollen verkürzt werden

Die Regelungen zu den sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen wurden zwischenzeitlich geändert. Künftig soll die Länge der Strafe halbiert werden. Ab dem 1. Februar 2024 wird dann pro Tagessatz Geldstrafe nur noch ein halber Tag Gefängnis fällig.  

Aktuell verbüßen in Ottweiler 42 der insgesamt 255 Häftlinge Ersatzfreiheitsstrafen. Die Kosten pro Tag im Gefängnis belaufen sich pro Person laut Justizministerium auf rund 130 Euro.

Über dieses Thema haben auch die SR 3-Rundschau am 23.08.2023 berichtet.

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