Verteidiger plädieren auf 4,5 Jahre Haft für Angeklagten im Yeboah-Prozess
Im Yeboah-Prozess vor dem Koblenzer Landgericht hat die Verteidigung eine Haftstrafe von 4,5 Jahren für ihren Mandanten beantragt. Zur Begründung hieß es, der Angeklagte Peter S. sei bei dem Anschlag eher ein Mitläufer gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte 9,5 Jahre Haft gefordert.
Nachdem am Montag bereits die Bundesanwaltschaft ihre Plädoyers im Yeboah-Prozess gehalten hat, folgten am Dienstag die Plädoyers der Verteidung und der Nebenklage.
Verteidiger sieht seinen Mandanten als Mitläufer
Die Verteidiger beantragten hierbei eine Haftstrafe von 4,5 Jahren für ihren Mandanten. Zur Begründung hieß es, der Angeklagte Peter S. sei bei dem Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis im Jahr 1991 ein Mitläufer gewesen. Er habe damals nicht aus rassistischer Gesinnung gehandelt, sondern aus Geltungsbedürfnis. Der damals 20-Jährige sei immer Außenseiter gewesen, habe sich nun in der Gruppe profilieren wollen.
Er sei daher nur für Beihilfe zum Mord, zu versuchten Mordes sowie zu besonders schwerer Brandstiftung zu verurteilen. Die Verteidigung blieb bei der Version, die der Angeklagte auch schon in seinem Geständnis wiedergegeben hatte: Das Feuer habe ein damaliger Bekannter aus der Neonazi-Szene gelegt. "Er war als Unterstützung dabei", sagte sein Anwalt zur Rolle des Angeklagten. Mittlerweile habe er sein damaliges Verhalten reflektiert und sich kritisch damit auseinandergesetzt.
Nebenklage hält Peter S. für Haupttäter
Die Vertreter der Nebenkläger sehen Peter S. hingegen nach wie vor als Haupttäter. Das habe die Beweisaufnahme ergeben. Zudem nutzte die Nebenklage ihre Plädoyers auch für heftige Kritik an der damaligen Ermittlungsarbeit der Polizei.
So sei etwa die Aussage einer Heimbewohnerin falsch aufgenommen worden. Sie habe damals gesagt, dass sie gesehen habe, wie Personen mit schwarzen Pullovern das Haus verlassen hätten. Im Polizeibericht habe gestanden, dass Personen mit schwarzer Hautfarbe das Haus verlassen hätten.
Diese Ermittlungspannen, sind für die Nebenklage auch ein Symptom des damals vorherrschenden ausländerfeindlichen Klimas.
Staatsanwaltschaft forderte 9,5 Jahre Haft
Die Bundesanwaltschaft hatte am Montag neun Jahre und sechs Monate Haft für Peter S. gefordert. Die Tat von S. rechtfertigt nach Ansicht der Bundesanwaltschaft das hohe Strafmaß. Denn sie erfülle gleich drei Mordmerkmale – der Angeklagte habe heimtückisch gemordet, mit gemeingefährlichen Mitteln, nämlich mit Benzin, einen nahezu unkontrollierbaren Brand gelegt und dabei aus niedrigen Beweggründen gehandelt.
Sie forderte zudem, für den inzwischen 52-Jährigen in dem Mordfall eine Jugendstrafe zu verhängen. Weil S. zur Tatzeit erst 20 Jahre alt war und noch nicht den Reifezustand eines Erwachsenen gehabt habe, hatten sich zuvor zwei Gutachter für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht ausgesprochen.
Bei dem Anschlag vor mehr als 30 Jahren war der 27-jährige Samuel Yeboah getötet worden. Der Ghanaer war an schwersten Brandverletzungen gestorben.
Rückblick: Plädoyers am Montag:
Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 24.09.2023 berichtet.