Yeboah-Prozess: Anklage und Verteidigung sehen sich auf Zielgeraden
Im zweiten Yeboah-Prozess um den Brandanschlag von Saarlouis 1991 verschärft sich der Ton zunehmend. Sowohl An- und Nebenklage als auch die Verteidigung sind davon überzeugt, dass sich die Beweisaufnahme jeweils in ihrem Sinne entwickelt hat – also genau gegenläufig.
Ohne ihn sei in der Skinheadszene nichts gegangen – das hat auch am Montag wieder ein ehemaliges Szenemitglied im zweiten Yeboah-Prozess über den Angeklagten Peter St. ausgesagt. Auch er wiederholte, dass der verurteilte Brandstifter alles für die Anerkennung des Oberskins getan hätte.
Stahl: „Der Drops ist gelutscht“
Aus Sicht der Verteidigung sind das allerdings nur Mosaikstücke, die nichts daran ändern, dass die Anklage zerbröselt ist. „Der Drops ist gelutscht“, sagte Verteidiger Wolfgang Stahl dem SR. „Das Thema ist beendet und man kann das auch nicht mehr gesund beten. Da findet sich keine Stütze mehr im restlichen Verfahrensstoff zu.“
Im Oktober vergangenen Jahres war Peter S. wegen des Brandanschlags auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis, bei dem Samuel Yeboah starb, zu sechs Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt worden.
Unterschiedliche Einschätzungen
Im jetzigen zweiten Prozess werfen die Vertreter der Generalbundesanwaltschaft dem Szeneboss Peter St. Beihilfe zum Mord und zu 20-fachem versuchtem Mord vor. Er soll bei einem Kneipenabend zu dem tödlichen Brandanschlag aufgestachelt haben.
Verteidiger Stahl hält das für widerlegt, „weil der einzige Zeuge in den sehr fragwürdig zustande gekommen Vernehmungen Angaben dazu gemacht haben soll, dass mein Mandant dazu aufgefordert haben könnte, dass es brennen soll. Der hat ganz klar in der Hauptverhandlung erklärt: Das hat er so nicht gesagt, er hat es so nicht gemeint.“
Vernehmer: Kontext der Aussagen war immer klar
Ganz anders die Nebenklage: Aus ihrer Sicht wurde der Angeklagte am Montag weiter belastet. Nebenklage-Vertreter Björn Elberling sagte dem SR, der Vernehmungsbeamte des Kronzeugen Heiko S. habe noch einmal deutlich gesagt, dessen Äußerungen seien immer im Kontext einer Diskussion um Brandanschläge gefallen.
Heiko S. soll demnach gesagt haben, er wisse nicht genau, ob St. gesagt habe, es solle etwas brennen oder etwas passieren. „Aber es war klar, was da passieren soll“, gibt Elberling die Schilderungen des Beamten wider.
Der Staatsschutzsenat hat erklärt, sein Beweisprogramm sei nun beendet. Die Nebenklage hat daraufhin noch weitere Beweisanträge angekündigt. Der ehemalige Szeneboss selbst hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Über dieses Thema hat auch der „aktuelle bericht“ vom 13.05.2024 berichtet.