Voraussetzung für die vorzeitige Freilassung war in diesem Jahr, dass die Gefangenen sowieso bis spätestens 7. Januar entlassen worden wären.
Auch in den vergangenen Jahren kam in etwa die gleiche Zahl von Inhaftierten kurz vor dem 24. Dezember frei. 2010 waren sogar bis zu 16 Häftlinge früher entlassen worden. Letztes Jahr waren es sechs. 2021 war die Amnestie ausgesetzt worden.
Betrifft Straftäter mit maximal zwei Jahren Haft
Die Weihnachtsamnestie wird laut Ministerium nur für Straftäter angewandt, die kein schwere Straftaten begangen haben und maximal zu zwei Jahren Haft verurteilt worden waren. Sexualstraftäter und Straftäter, die wegen Totschlags oder Mordes verurteilt worden waren, seien von dem Gnadenerweis ausgeschlossen