Vermieterin zerstückelt: Mann aus Kaiserslautern muss in Psychiatrie

Das Landgericht Kaiserslautern hat die Unterbringung eines 41 Jahre alten Mannes in die Psychiatrie angeordnet. Der Mann soll seine 80-jährige Vermieterin im August getötet und ihre Leiche anschließend zerteilt haben.

Ein 41-jähriger Mann aus Kaiserslautern, der seine Vermiterin getötet und ihre Leiche zerstückelt haben soll, wird in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Das hat das Landgericht Kaiserslautern am Mittwoch entschieden.

Das Gericht geht nach Angaben eines Justizsprechers davon aus, dass der Mann seine 80-jährige Vermieterin im August 2023 mit 75 Messerstichen getötet und danach zerteilt hat – dabei aber schuldunfähig war.

"Die Schuldunfähigkeit besteht nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme aufgrund einer paranoiden halluzinatorischen Schizophrenie", sagte der Sprecher.

Mann wird mit Medikamenten gegen Psychose behandelt

Nach einem Bericht des SWR soll der Mann wohl Halluzinationen gehabt und Stimmen gehört haben, die ihn zur Tat angestiftet haben sollen. Das habe seine behandelnde Ärztin erklärt. Er werde derzeit mit Medikamenten gegen Psychose behandelt.

Vor dem Landgericht in Kaiserslautern habe sich der 41-Jährige nicht äußern wollen. Er soll am Ende der Plädoyers lediglich gesagt haben: "Es tut mir ganz leid." 

Mehr zu dem Fall aus Kaiserslautern

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.