Wegen tödlichem Rucksack-Streit zu mehrjähriger Haft verurteilt

Im Prozess um einen tödlichen Streit wegen eines Rucksacks ist der Angeklagte am Freitag zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 41-Jährige wurde der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Das Landgericht Saarbrücken ordnete seine Unterbringung in einer Suchtklinik an.

Es war eine alltägliche Situation. Nachdem man kurz zuvor noch gemeinsam aus einer Dose Bier getrunken hatte, kam es im Juni vergangenen Jahres auf einem Platz in der Völklinger Innenstadt zwischen dem Angeklagten und einem 62-Jährigen zu einem Gerangel. Der Ältere ging zu Boden. Er kam mit einer Platzwunde in eine Klinik, wo er drei Wochen später an einer Lungenzündung verstarb.

Der 41-Jährige habe zwar ohne Vorsatz gehandelt, trotzdem müsse er sich den Tod seines Gegenüber zurechnen lassen, so das Gericht. Denn bei der tödlichen Lungenentzündung habe es sich um eine übliche medizinische Komplikation gehandelt. Das Gericht sieht die Kausalkette als erfüllt: ohne Schubserei kein Sturz, ohne Sturz kein Klinikaufenthalt und ohne den keine Lungenentzündung. Behandlungsfehler im Krankenhaus habe es keine gegeben.

Urteil wird rechtskräftig

Fast schon tragisch: Der 41-Jährige hatte geglaubt, der 62-Jährige habe ihm seinen Rucksack gestohlen. Es handelte sich aber um den des 62-Jährigen. In dem Rucksack befand sich eine Dose Linseneintopf.

Das Urteil wird rechtskräftig. Noch im Gerichtssaal verzichteten der Angeklagte und die Staatsanwältin auf Rechtsmittel.

Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 29.09.2023 berichtet.

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