Das Strafgesetzbuch liegt auf einer Akte. (Foto: picture alliance / Marcel Kusch/dpa)

Mitbewohnerin mit Essigessenz getötet: Haftstrafe für 39-Jährige

Thomas Gerber   28.05.2024 | 16:41 Uhr

Die 39-Jährige, die vor einem Jahr in Schmelz ihre Mitbewohnerin durch das Einflößen von Essigsäure getötet haben soll, ist am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht ordnete zugleich die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.

Siebeneinhalb Jahre wegen Totschlags und weitere Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik - so lautet das Urteil gegen eine 39-jährige Schmelzerin, die vor einem Jahr ihre Mitbewohnerin auf grausame Art und Weise getötet haben soll. Nämlich durch das Einflößen von Essigsäure. Mit dem Schuldspruch entsprach das Landgericht am Dienstag exakt dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt.

Eine traurige Geschichte nannte selbst der Staatsanwalt das, was sich da über längere Zeit zwischen den beiden psychisch kranken Frauen in der gemeinsamen vom Sozialamt zugewiesenen Wohnung abgespielt hatte. Das Opfer litt an Schizophrenie, hörte Stimmen, hatte einen Putzwahn und versuchte böse Geister mit dem Verstreuen von Salz auszutreiben. Davon und den ständigen Selbstgesprächen fühlte sich die Angeklagte, die selbst an einer Persönlichkeitsstörung leidet, offenbar genervt.

Verätzungen im Rachen und der Speiseröhre

Am Tattag soll die Situation nach einem Streit ums Essen eskaliert sein. Die 39-Jährige knebelte ihre Mitbewohnerin, flößte ihr zwischen 20 und 50 Milliliter Essigsäure ein, was zu äußerst schmerzhaften, letztlich tödlichen Verätzungen im Rachen und der Speiseröhre führte.

Während die Verteidigung einen Selbstmord nicht ausschloss, deshalb auf Freispruch plädierte, sah das Gericht die Angeklagte durch eine Reihe von Indizien überführt. Dazu zählten unter anderem eine leere Essigflasche und ein mutmaßlicher Knebel nur mit Fingerabdrücken der Angeklagten.

Verurteilung wegen Totschlags

Ein Nachbar hatte den Streit zudem mit einer Tonaufnahme auf seinem Handy festgehalten. Nicht jedes einzelne für sich, aber die Gesamtschau der Indizien, sprächen für eine Verurteilung wegen Totschlags und gegen die Selbstmordtheorie der Verteidigung, so das Gericht. Die Verteidigung will das Urteil nicht akzeptieren und kündigte Revision an.

Über dieses Thema berichten die SR info-Nachrichten im Radio am 28.05.2024.


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