Bewährungsstrafe nach tödlichem Parkplatz-Streit

Mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung ist am Mittwoch der Gerichtsprozess um einen tödlichen Parkplatz-Streit zu Ende gegangen. Der Angeklagte erhielt eineinhalbe Jahre auf Bewährung. Er hatte einen 72-Jährigen im Streit zu Boden gestoßen, dieser war an seinen Verletzungen gestorben.

Neben der Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren muss der nun Verurteilte auch 9100 Euro Schadenersatz an die Nebenklägerin in dem Strafprozess zahlen. Als Nebenklägerin aufgetreten war die Tochter des verunglückten Rentners. Sie war bei den Geschehnissen im Mai 2015 mit dabei gewesen.

Streit um zugeparkte Einfahrt

Der Streit hatte sich an der zugeparkten Zufahrt zum Haus des 72-Jährigen in Hüttigweiler entzündet. Die Tochter wollte ihn besuchen, doch sie kam nicht durch. Es entwickelte sich eine handfeste Auseinandersetzung zwischen der Tochter und der Beifahrerin des geparkten Autos, der Freundin des nun Verurteilten. Wenig später gerieten die beiden Frauen in der Nähe wieder aneinander. Mit dabei waren nun der Lebensgefährte der Beifahrerin sowie der Rentner.

Während dieses zweiten tätlichen Zusammentreffens stand der Rentner schimpfend seiner Tochter bei. Der Angeklagte seinerseits griff auf Seiten seiner Freundin ein. Er schubste den 72-Jährigen mit beiden Händen gegen die Brust. Der Rentner fiel zu Boden. Er schlug mit dem Hinterkopf auf und zog sich schwerste Kopfverletzungen zu.

"Spontan und unüberlegt"

Dem Urteil zufolge wollte der Angeklagte den Mann nicht zum Sturz bringen und verletzen. Er habe das auch nicht billigend in Kauf genommen. Vielmehr habe der Saarbrücker den Hüttigweiler Rentner von der Freundin fernhalten wollen. Er habe dabei spontan und unüberlegt in einer aufgeheizten Atmosphäre gehandelt. Der Verteidiger des Angeklagten hatte auf Freispruch plädiert.

Über dieses Thema wurde am 07.02.2017 auch in den Hörfunknachrichten auf SR 3 Saarlandwelle berichtet.

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