56-jähriger Riegelsberger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

56-jähriger Riegelsberger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

mit Informationen von Thomas Gerber   28.08.2023 | 17:24 Uhr

Im Mordprozess gegen einen Mann aus Riegelsberg ist am Montag das Urteil gefallen. Das Landgericht Saarbrücken hat den 56-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte Ende Juli gestanden, seine Ehefrau Anfang des Jahres erdrosselt zu haben.

Im Prozess um den Mord an einer 53 Jahre alten Riegelsbergerin ist ihr Ehemann am Montag vom Landgericht Saarbrücken zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Oberstaatsanwältin sprach in ihrem Plädoyer von einem klassischen Heimtückemord.

Von hinten hatte Stefan S. seine arg- und wehrlose Frau Anfang Februar im Keller ihres Wohnhauses mit einem Geschirrtuch erdrosselt. Denn die Frau trug sich mit Trennungsgedanken, wollte ihren Mann nach fast 40 Jahren Beziehung verlassen. Die Ehe mit ihm hatte sie, so hatte sie es einem Vertrauten geschrieben, als Gefängnis empfunden, aus dem sie nun ausbrechen wollte.

Heimtückischer Mord

Der 56-Jährige hatte die Tat eingeräumt und erklärt, dass er seiner Frau an jenem Samstagmorgen zwei Mal in den Keller nachgestiegen sei. Als sie sich geweigert habe, ihn zu umarmen, habe er den Entschluss gefasst, sie zu töten.

Auch der Verteidiger des 56-Jährigen sprach von einem heimtückischen Mord, plädierte aber auf einen minderschweren Fall und eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe von unter 15 Jahren. Dem schloss sich das Gericht nicht an. Es gebe keine Hinweise für verminderte Schuldfähigkeit. Dafür habe der Angeklagte zu planvoll gehandelt.

Ehemann legte falsche Fährte

Nach der Tat hatte Stefan S. die Leiche seiner Frau in den Kofferraum seines Wagens gepackt und war mit ihr an ihren Arbeitsplatz nach Saarbrücken gefahren. Erst dort schaltete er ihr Handy aus, um eine falsche Fährte zu legen. Am Nachmittag meldete er seine Frau dann als vermisst. Als Ermittler einige Tage später im Kofferraum seines Wagens und im Keller Blutspuren entdeckten, räumte er die Tat schließlich ein.

Im Laufe des Prozesses vor dem Landgericht war deutlich geworden, dass das nach außen hin intakt erscheinende Familienleben offenbar nur Fassade war. Die älteste Tochter des Paares berichtete, dass ihr Vater nicht nur die Mutter, sondern auch die vier gemeinsamen Kinder immer wieder gedemütigt habe.

Die junge Frau sagte über ihren Vater, dass er immer die Macht über die Familie gehabt habe. Als die Gefahr bestanden habe, dass er sie verliere, habe er sie sich ein letztes Mal genommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 28.08.2023 berichtet.


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