Schöner-Prozess: Verfahren teilweise eingestellt
Im Untreue- und Betrugsprozess gegen den Homburger Ex-Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU) hat das Landgericht Saarbrücken das Verfahren gegen einen mitangeklagten Bauunternehmer wegen geringer Schuld eingestellt. Auch gegenüber Schöner wurde dieser Anklagepunkt fallengelassen. Wegen eines anderen Vorwurfs droht ihm dennoch ein höheres Strafmaß.
Dem mitangeklagten Unternehmer war vorgeworfen worden, Arbeiten an Schöners Privathaus durchgeführt, diese aber mit Hilfe von gestückelten Scheinrechnungen in Höhe von insgesamt 23.000 Euro gegenüber der Stadt abgerechnet zu haben. Diese Vorwürfe konnten im Laufe der bisherigen Beweisaufnahme nicht eindeutig belegt werden. Der 62-Jährige muss allerdings eine Geldauflage in Höhe von 5000 Euro zahlen.
Vorteilsannahme oder Klimapflege?
Schöner wird darüber hinaus Untreue im Zusammenhang mit einer 12.000 Euro teuren Beschallungsanlage vorgeworfen. Die Anlage war von der Stadt bezahlt und später bei einem Mitglied von Schöners Rockband sichergestellt worden. Darüber hinaus geht es um Arbeiten durch einen kommunalen Beschäftigungstrupp an seinem Privathaus.
In diesem Punkt wies das Gericht am Dienstag darauf hin, dass auch eine Verurteilung wegen Vorteilsannahme beziehungsweise Klimapflege in Betracht komme. Dies würde das drohende Strafmaß erhöhen. Der Prozess soll am 8. März mit der Vernehmung weiterer Zeugen und vermutlich den Plädoyers fortgesetzt werden.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 19.02.2019 berichtet.