Lebenslänglich für Trierer Amokfahrer bestätigt

Im neu aufgerollten Prozess um die Amokfahrt in Trier mit sechs Toten aus dem Jahr 2020 ist am Montag ein Urteil gefallen. Der Angeklagte wurde erneut zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Im Fokus des neuerlichen Prozesses stand vor allem die Schuldfähigkeit des 54-Jährigen.

Der Angeklagte habe sich des sechsfachen Mordes sowie des mehrfachen versuchten Mordes und mehrfachen versuchten Totschlags schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Armin Hardt am Montag am Landgericht Trier. Es sei "eine schreckliche Tat" gewesen, die "ganz Trier erschüttert hat und so viel Leid" über viele Familien gebracht habe.

Die Schwurgerichtskammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einer geschlossen psychiatrischen Klinik an. Das alles war auch der Tenor des Urteils des Landgerichts von August 2022 gewesen. Der Amokfahrer leide an einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen.

Gezielt Passanten angefahren

Daher sei er laut psychiatrischem Gutachten vermindert schuldfähig, sagte Hardt. Schuldunfähig bei der Tat sei er aber nicht gewesen. Der Amokfahrer war am 1. Dezember 2020 mit einem Geländewagen durch die Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren.

Fünf Menschen starben unmittelbar, zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte. Ende Februar starb ein weiterer Mann an den Folgen seiner schweren Verletzungen, die er bei der Tat erlitten hatte. Dass der Deutsche der Täter war, ist unbestritten und wurde nicht neu verhandelt.

Frage der Schulfähigkeit im Fokus

Im Fokus der Teil-Neuauflage stand vor allem die Frage der Schuldfähigkeit des heute 54-Jährigen. Richter Hardt sagte, es liege das Mordmerkmal der Heimtücke vor. "Die Opfer waren bei dem Angriff völlig arg- und wehrlos." Der Mann gilt laut Gutachten als gemeingefährlich. 

Mit dem Urteil folgte das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung des Amokfahrers hatte einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und die Unterbringung in einer geschlossenen Klinik gefordert.

Die Opferanwälte hatten sich der Staatsanwaltschaft angeschlossen und den Angeklagten aufgefordert, das Urteil anzunehmen und nicht erneut in Revision zu gehen. Es müsse endlich einen Abschluss geben und Ruhe einkehren, sagten sie.

Der Angeklagte, der zur Tatzeit arbeits- und wohnsitzlos war, hatte auch im zweiten Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen. 

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