Mann durch Messerstich getötet: Haftbefehl gegen 20-Jährige

Eine 20-Jährige muss sich nun wegen der Tötung eines 64-Jährigen am Kaiserslauterer Hauptbahnhof verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat gegen sie einen Haftbefehl erlassen. Ihr wird vorgeworfen, den Mann nach einem Streit mit einem Messerstich tödlich verletzt zu haben.

Nach der Tötung eines 64-Jährigen am Hauptbahnhof in Kaiserslautern wurde gegen die 20-jährige Verdächtigte Haftbefehl erlassen. Wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte, wird ihr Totschlag vorgeworfen. Eine Auswertung der Videoaufnahmen habe demnach ergeben, dass der Getötete die Frau zuvor belästigt habe.

Nach einem Streit habe sie dann ein Messer gezückt und dem Mann einen Stich versetzt. Die Beschuldigte hat nach Angaben der Ermittler bislang keine Angaben zu den Vorwürfen gemacht.

64-Jähriger tödlich verletzt

Am Samstag hatte die Frau den inzwischen verstorbenen 64-Jährigen in einer Unterführung des Hauptbahnhof in Kaiserslautern mit einem Messer angegriffen. Dabei wurde er so schwer verletzt, dass er später im Krankenhaus seinen Verletzungen erlag.

Die Frau wurde festgenommen und befindet sich seitdem in Polizeigewahrsam. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hatte eine Obduktion des Verstorbenen angeordnet.

Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten am 01.07.2024 berichtet.

Weitere Polizeimeldungen

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.