Das Landgericht hat am Mittwoch einen Teppichhändler, der es insbesondere auf ältere Damen abgesehen hatte, wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt. Damit blieb das Gericht noch über dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert hatte.
Der 50-jährige Deutsch-Iraner wurde des Betruges in fünf Fällen schuldig gesprochen. Er hatte seinen Kundinnen, die allesamt über 80 Jahre alt waren, minderwertige Teppiche als handgeknüpfte hochwertige Seidenware verkauft.
Taten als besonders verwerflich gewertet
Eine Kundin erwarb gleich elf mutmaßlich hochwertige Teppiche und zahlte dafür rund 110.000 Euro. In Wahrheit waren die Teppiche aber nur einen Bruchteil des gezahlten Betrages wert.
Zur Begründung der hohen Haftstrafe verwies das Gericht unter anderem auf das hohe Alter der Opfer, was die Taten besonders verwerflich mache. Zudem sei der Beschuldigte einschlägig vorbestraft und sei kurz nach Verbüßung der letzten Haftstrafe erneut rückfällig geworden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 19.09.2024 berichtet.