Polizei hält Auto an und findet Taser-Taschenlampe und Elektroschocker

Am Montagabend hat die Polizei auf der A8 am Rastplatz Weiler einen ungewöhnlichen Fund in einem Auto gemacht, das sie für eine Kontrolle rausgewunken hatte. Die beiden Pkw-Insassen hatten eine Taschenlampe mit Taserfunktion und einen Elektroschocker dabei. Beide fallen in Deutschland unter das Waffengesetz.

Gegen 18.45 Uhr am Montagabend fiel Beamten der Bundespolizei ein Fahrzeug mit französischem Kennzeichen auf, das aus Richtung Luxemburg kommend auf der A8 unterwegs war. Am Rastplatz Weiler bei Merzig kontrollierten die Beamten das Auto.

Dabei fanden sie in der Mittelkonsole zwei ungewöhnliche Gegenstände: Eine Taschenlampe mit Taserfunktion und einen Elektroschocker. Beide Geräte fallen unter das Waffengesetz und wurden von den Beamten eingezogen.

Taschenlampen mit Taser sind illegal

Taschenlampen mit Taserfunktion sind nach deutschen Recht verboten. Auch normale Elektroschocker, wie das zweite sichergestellte Gerät, dürfen nur unter ganz bestimmen Vorausetzungen mitgeführt werden: Sie müssen ein Prüfzeichen haben, das dem jeweiligen Gerät bescheinigt, gesundheitlich unbedenklich zu sein. Das war bei dem hier gefundenen Elektroschocker aber nicht der Fall.

Der 18-jährige Fahrer des Wagens und der 35-jährige Beifahrer gaben zu, dass die Gegenstände ihnen gehören. Beide erwartet nun jeweils eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Über dieses Thema berichten auch die SR-Hörfunknachrichten am 22.08.2023.

Weitere Meldungen zum Thema Waffen

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.