Der Staatsschutz ermittelt wegen immer mehr beschmierter oder beschädigter Wahlplakate. Die Zahl der Fälle erhöhe sich fast täglich, sagte ein Polizeisprecher dem SR auf Anfrage. Betroffen seien Plakate aller Parteien über das ganze Saarland verteilt.
Je nach Delikt kann Geld- oder Freiheitsstrafe drohen
In der Regel liegen Delikte wie Sachbeschädigung oder Diebstahl vor. Wenn die Plakate mit Worten oder Parolen bemalt oder besprüht sind, könne aber auch wegen Beleidigung, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten oder Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt werden.
Das Beschädigen von Wahlplakaten sei kein Spaß oder Unfug, betonte der Sprecher, sondern strafbar. Als Sanktionen drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 22.05.2024 berichtet.