Ein deutscher Reisepass liegt auf dem Tisch (Foto: picture alliance/dpa | Matthias Balk)

Knapp 400 Staatenlose im Saarland registriert

  06.08.2023 | 08:40 Uhr

Im Saarland leben aktuell 398 Menschen, die staatenlos sind. Das bedeutet, dass kein Staat sie als Staatsangehörige ansieht. Was die Gründe sein können und wie sie trotzdem eingebürgert werden können.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren zum Jahresende 2022 in der gesamten Republik 29.455 Menschen als Staatenlose im Ausländerzentralregister erfasst – ein bisheriger Höchststand. Im Saarland sind aktuell 398 Menschen als Staatenlose registriert. Das teilte das Innenministerium dem SR auf Anfrage mit.

Ursachen für Staatenlosigkeit viefältig

Nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen werden Menschen als staatenlos bezeichnet, wenn kein Staat sie als Staatsangehörige ansieht. Die Ursachen für Staatenlosigkeit seien vielfältig, wie das Statistische Bundesamt erklärt.

Häufig fehlten offizielle Dokumente wie ein Ausweis oder eine Geburtsurkunde für den Nachweis einer Staatsangehörigkeit, etwa, weil Geburten nicht registriert werden – Schätzungen von Unicef zufolge besitzen weltweit 237 Millionen Kinder unter fünf Jahren keine Geburtsurkunde.

Zudem könne Geschlechterdiskriminierung eine Rolle spielen: In einigen Ländern dürfen Frauen ihre Staatsangehörigkeit nicht an ihr Kind weitergeben. Erkennt der Vater die Vaterschaft nicht an oder ist er unbekannt, wird das Kind staatenlos. Aber auch Gesetze, die aufgrund ethnischer Zugehörigkeit oder Religion diskriminieren, können ein Grund für Staatenlosigkeit sein.

Schließlich können Menschen ihre Staatsbürgerschaft auch durch Staatsauflösung verlieren, wenn es ihnen nicht gelingt, die Staatsbürgerschaft des Nachfolgestaats zu erwerben, so die Statistiker. Demnach gerieten in Europa in den 1990er Jahren viele Menschen im Zuge der Auflösung der Sowjetunion und des ehemaligen Jugoslawiens in die Staatenlosigkeit.

Einbürgerung staatenloser Personen

Staatenlose, die nach Deutschland kommen, können nach einem rechtmäßigen Aufenthalt von sechs Jahren eingebürgert werden, erklärt das Saar-Innenministerium. Die Entscheidung darüber treffe die Einbürgerungsbehörde. Vor der Einbürgerung sollten Betroffene allerdings einen Reiseausweis für Staatenlose beantragen, das erleichtere die Einbürgerung. Der Reiseausweis für Staatenlose gilt als Passersatz.

Kinder von Staatenlosen, die in Deutschland geboren wurden, haben dagegen einen besonderen Anspruch auf Einbürgerung. Sie müssen diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Kind war schon bei seiner Geburt staatenlos.
  • Das Kind wurde in Deutschland geboren.
  • Das Kind hat seit fünf Jahren rechtmäßig seinen dauernden Aufenthalt in Deutschland.
  • Der Antrag auf Einbürgerung wurde vor dem 21. Geburtstag des Kindes gestellt.
  • Das staatenlose Kind darf nicht zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt worden sein.


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