Gerichtsprozess gegen Schleuserbande in Saarbrücken begonnen

Der Prozess gegen eine mutmaßliche Schleuserbande ist am Freitag vor dem Landgericht in Saarbrücken gestartet. Zuvor musste der Prozessauftakt verschoben werden, da einer der vier Angeklagten fehlte. Das Gerichtsverfahren geht erstmal ohne ihn weiter.

Das Warten hat ein Ende - mit Verzögerungen hat am Freitag vor dem Saarbrücker Landgericht der Prozess wegen der gewerbsmäßigen Einschleusung von Ausländern nach Deutschland begonnen.

Einer der ursprünglich vier Angeklagten ist offenbar untergetaucht, nachdem er bereits am Mittwoch, dem ursprünglich angesetzten ersten Prozesstag, nicht erschienen war, fehlte er auch am Freitag. Deshalb wurde das Verfahren gegen den 52-Jährigen abgetrennt.

Illegale Einschleusung von Österreich nach Deutschland

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei verbliebenen Angeklagten vor, von Juni bis September bei vier Schleuserfahrten rund 30 Personen illegal von Österreich nach Deutschland gebracht zu haben. Dabei wurden bis zu 16 geschleuste Männer und Frauen - darunter auch eine Schwangere - teilweise bei großer Hitze in Kastenwagen zusammengepfercht.

Der Vorsitzende Richter sprach zum Prozessauftakt angesichts der Zahl der Geschleusten und der Umstände von "schwerwiegenden Verbrechen", die auch bei einem Geständnis mit mehrjährigen Haftstrafen zu ahnden seien. Für ihre Fahrten sollen die Beschuldigten pro Person 1000 Euro kassiert haben.

Haftbefehl gegen Angeklagten erlassen

Am Mittwoch, dem ursprünglich angesetzten ersten Prozesstag, hatte der Verteidiger des offenbar flüchtigen 52-jährigen Angeklagten noch angegeben, dass sein Mandant an Grippe erkrankt sei. Ein ärztliches Attest konnte er aber nicht vorlegen.

Einem Mitangeklagten gelang es, per WhatsApp Kontakt mit dem Beschuldigten aufzunehmen. Dieser soll erklärt haben, dass er sich weit weg von Saarbrücken befinde und für eine Anreise mehrere Stunden brauche. Zum Prozesstag am Freitag wollte er eigenen Angaben nach eigentlich erscheinen.

Das Gericht hatte bereits vor Prozessstart einen Haftbefehl gegen den bislang flüchtigen 52-jährigen Angeklagten erlassen, da es befürchtete, dass er untertauchen könnte. Denn auch die Ladung zum Prozessauftakt am Mittwoch konnte zuvor nicht an ihn zugestellt werden.

Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio am 06.09.2024 berichtet.

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