Revision gegen Freispruch für Homburger Ex-HNO-Chef
Der Prozess wegen des Vorwurfs sexueller Belästigung gegen den ehemaligen Chef der Homburger Hals-Nasen-Ohren-Klinik geht in die nächste Runde. Nach dem Freispruch am Mittwoch geht die Staatsanwaltschaft in Revision. Außerdem läuft gegen den Mediziner noch ein weiteres Verfahren.
Der Freispruch für den ehemaligen Chef der Homburger HNO-Klinik, Professor Bernhard Schick, wird bis auf Weiteres nicht rechtskräftig. Wie die Staatsanwaltschaft dem SR mitteilte, hat sie Revision gegen die Entscheidung vom Mittwoch eingelegt.
Staatsanwaltschaft: Taten wurden nachgewiesen
Im Berufungsprozess vor dem Landgericht seien die Taten nachgewiesen worden, sodass Schick hätte verurteilt werden müssen. Dies habe die Staatsanwaltschaft auch beantragt. Sie hatte eine Geldstrafe von rund 62.000 Euro – 150 Tagessätzen à 450 Euro – gefordert.
Schick war in erster Instanz vom Amtsgericht St. Ingbert wegen sexueller Belästigung einer Assistenzärztin zu einer Geldstrafe von rund 40.000 Euro (90 Tagessätzen à 450 Euro) verurteilt worden. Dagegen hatte er erfolgreich Berufung beim Landgericht eingelegt, das ihn am Mittwoch nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ (lateinisch in dubio pro reo) freigesprochen hatte.
Weiteres Verfahren
Wie die Staatsanwaltschaft dem SR weiter bestätigte, läuft gegen den 57 Jahre alten Medizinprofessor und zwei seiner Anwälte ein weiteres Ermittlungsverfahren. Dabei geht es um den Verdacht der Verletzung des Arztgeheimnisses. Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht soll Schick ungeschwärzte Dokumente mit Patientendaten vorgelegt haben.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 12.12.2024 berichtet.