Ist Cannabis auf Volksfesten im Saarland erlaubt?

Der Sommer naht und damit auch die Zeit der Volksfeste im Saarland. In diesem Jahr kommt auf die Städte und Gemeinden dabei eine neue Herausforderung zu, denn der Konsum von Cannabis ist inzwischen teilweise erlaubt. Doch was bedeutet das nun für die Feste?

Seit dem 1. April dürfen Erwachsene in Deutschland Cannabis in bestimmten Mengen besitzen und konsumieren. Das bedeutet aber nicht, dass überall in der Öffentlichkeit nun gekifft werden darf. Paragraph 5 des Cannabisgesetzes regelt, wann der Konsum verboten ist.

Ein Verbot gilt demnach unter anderem in Schulen und auf Kinderspielplätzen, in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in Fußgängerzonen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr. Generell ist der Konsum zudem in unmittelbarer Gegenwart von Personen verboten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Cannabis bei Veranstaltungen: Ja oder nein?

Für Veranstaltungen wie etwa Volksfeste gibt es im Gesetz keine explizite Regelung. Die Städte und Gemeinden müssen also selbst entscheiden, wie sie mit dem Cannabiskonsum bei solchen Veranstaltungen umgehen wollen.

Die Stadt Kaiserslautern hat sich nach einem Bericht des SWR etwa gegen ein Verbot entschieden. Doch wie sieht es im Saarland aus? Eine einheitliche Antwort lässt sich darauf nicht geben.

Die Gemeinde Schmelz und die Stadt St. Wendel haben auf eine SR-Anfrage etwa geantwortet, dass noch keine finale Entscheidung zu einem Cannabisverbot auf Volksfesten getroffen worden sei.

Verbote nein, Kontrolle ja

Die Stadt Saarlouis zieht derzeit kein Verbot in Betracht, da es mit rechtlichen Risiken verbunden sei. Zum aktuellen Zeitpunkt sei noch nicht klar, ob es zu einem störenden Konsum auf Veranstaltungen kommen werde und dadurch Kinder und Jugendliche gefährlich beeinträchtigt würden, teilte die Stadt mit.

Fraglich sei auch, ob ein Verbot wirksam sei oder ob sich der Konsum dann nur an den Rand des Festes verschiebe. Die Verwaltung werde die Thematik aber weiter im Auge behalten und bei Bedarf reagieren.

Die Stadt Neunkirchen verweist darauf, dass sie keinen Raum für abweichende Regelungen vom Cannabisgesetz sieht. Es könne dann aber nötig sein, dass während einer Kirmesveranstaltung Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden müssten – etwa dann wenn Cannabis in Gegenwart von Personen unter 18 Jahren konsumiert werde.

Offene Fragen

Auch in der Landeshauptstadt ist noch keine endgültige Entscheidung gefallen. "Wie die Ausübung des Hausrechts bei Stadtfesten wie dem Altstadtfest, das die Landeshauptstadt veranstaltet, ausgestaltet wird, wird zurzeit noch abgestimmt", teilte die Stadt auf SR-Anfrage mit.

Gleichzeitig verweist Saarbrücken aber auch darauf, dass der Konsum in Gegenwart von Unter-18-Jährigen verboten sei. "Bei Festveranstaltungen, die im öffentlichen Raum stattfinden, muss stets damit gerechnet werden, dass sich Kinder und Jugendliche in der Nähe aufhalten."

Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliere, ob die Regeln eingehalten würden. Allerdings gebe es noch offene Fragen – etwa welche Bußgeldbehörde zuständig sei. Wer sich nicht an das Konsumverbot hält, müsse mit einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro rechnen.

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