Saarländer wegen Verkauf von Drohnenbauteilen nach Russland vor Gericht

Seit mehr als einem Jahr sitzt ein deutsch-russischer Unternehmer aus dem Saarland im Gefängnis, da er Bauteile für den Einsatz von Drohnen im Krieg gegen die Ukraine nach Russland geliefert haben soll. Am Freitag hat in Stuttgart der Prozess gegen ihn und seine Helferin begonnen.

Weil sie illegal elektronische Bauteile für Drohnen nach Russland geliefert haben sollen, müssen sich ein 59-Jähriger aus dem Saarland und eine 53-Jährige aus Baden-Württemberg seit Freitag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. 

Zubehör für tödliche Drohne im Ukrainekrieg

Deren Kunde in Russland produzierte der Anklage zufolge militärisches Material und Zubehör. Dazu habe auch die von den russischen Streitkräften in der Ukraine eingesetzte "Orlan 10"-Drohne gehört, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft bei der Verlesung der Anklage am Freitag in Stuttgart.

Diese Drohne habe eine "herausragende Bedeutung" für die Tödlichkeit russischer Angriffe in der Ukraine. Die gelieferten Elektrobauteile sind laut Anklage vom Russland-Embargo der Europäischen Union erfasst.

Sanktionen in 54 Fällen umgangen

Dem 59-jährigen Hauptangeklagten wirft die Bundesanwaltschaft vor, in 54 Fällen die Sanktionen umgangen zu haben. Dafür soll der Deutsch-Russe aus dem Saarland die US-Lieferanten der Waren getäuscht haben, indem er erklärte, die Bauteile blieben in Deutschland.

Er habe sie dann aber trotzdem nach Russland geliefert. Sie gingen laut Anklage zunächst an zivile Scheinfirmen, die sie dann an das Militärunternehmen weitergaben.

Lieferung auch über Kirgistan, Hongkong oder die Türkei

Nach dem Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine und der Verschärfung der Sanktionen lief die Lieferung laut Anklage über Scheinempfänger in Kasachstan, Kirgistan, Hongkong, der Türkei oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten.  

Geholfen haben soll ihm laut Anklage eine 53 Jahre alte Geschäftsfrau aus der Nähe von Karlsruhe. Sie soll gegenüber den US-Unternehmen erklärt haben, die Bauteile seien für ihr Unternehmen in Deutschland bestimmt. 

Angeklagter seit März 2023 in U-Haft

Der Prozess könnte sich ziehen – bis Anfang September sind noch mehr als ein Dutzend weitere Verhandlungstermine angesetzt. Der angeklagte 59-Jährige befindet sich bereits seit dem 9. März vergangenen Jahres in Untersuchungshaft.

Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau am 03.05.2024 berichtet.

Mehr zum Verstoß gegen das Russland-Embargo

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.