Trecker-Lichterfahrt im Köllertal findet jetzt doch statt
„Ein Funken Hoffnung“ – während der Corona-Pandemie fuhren saarländische Bauern als "Protestaktion" mit geschmückten Treckern durchs Land. Die Aktion stand für dieses Jahr zunächst auf der Kippe, nun kann sie doch stattfinden.
Die durch den Regionalverband Saarbrücken zunächst abgelehnte Traktoren-Lichterfahrt durch das Köllertal kann unter Änderungen doch durchgeführt werden. Das ist das Ergebnis eines Runden Tischs der mit allen Beteiligen am Freitagnachmittag stattfand.
Zwar werden nur etwa zehn statt der ursprünglich von den Veranstaltern geplanten rund 40 Kilometer Fahrstrecke gefahren, dafür sei das aber genehmigungsfähig teilte der Regionalverband dem SR mit.
Der Vorschlag sieht vor, die Traktoren-Lichterfahrt über die Gemeinden Püttlingen, Riegelsberg und Heusweiler zu führen. So sei es möglich, die notwendigen Sperrungen für den übrigen Verkehr durchzuführen.
Organisatoren wollen Kompromisse eingehen
Die Landwirte, müssen nun beraten, ob sie den Kompromiss annehmen möchten und können dann einen entsprechenden Antrag für die abgeänderte Strecke beim Regionalverband stellen.
Die Organisatorin der Lichterfahrt, Landwirtin Karoline Neu, teilte auf Facebook am Freitagabend mit, dass die Lichterfahrt stattfnden könne. "Wir als Veranstalter und der RV (Regionalverband, Anmerkung der Redaktion) gehen Kompromisse ein, welche es für uns und für alle Menschen im Köllertal ermöglichen, auch in diesem Jahr wieder eine Lichterfahrt zu haben."
Hetze und Aufruhr nach Absage der Fahrt
Die Absage der ursprünglichen Fahrt hatte vor allem in den sozialen Netzwerken für Aufruhr, hetzerische und unter Umständen strafverfolgungswürdige Kommentare gegen den Regionalverband gesorgt. Auch dies sei Thema des Runden Tischs gewesen, so der Regionalverbandssprecher.
Die Traktoren-Lichterfahrten sind während der Corona-Pandemie entstanden und finden seitdem jährlich vor Weihnachten in mehreren saarländischen Gemeinden statt.
Zusätzliche Lichter wurden bemängelt
Ursprünglich hatte der Regionalverband die Fahrt nicht genehmigen wollen. In einem Schreiben des Regionalverbandes Saarbrücken verwies die Ordnungsaufsicht auf die Straßenverkehrszulassungsordnung, wonach Lichter neben denen des Fahrzeugs selbst im Straßenverkehr nicht zulässig sind. Dazu zählt etwa die Weihnachtsbeleuchtung, die auch in diesem Jahr an den Traktoren angebracht werden soll, um eine festliche Stimmung herzustellen.
Gillo: „Blendwirkungen auf den Gegenverkehr“
„Da sind Blendwirkungen auf den Gegenverkehr überhaupt nicht ausgeschlossen. Wenn es dann noch regnet, im Dunkeln, und es stehen Leute an der Straße und dem Gehweg – und es kommt dann noch jemand entgegen – da ist es wirklich schwer den Überblick zu behalten“, sagte Regionalverbandsdirektor Peter Gillo (SPD).
„Keine Lichterkette dran, die letztes Jahr nicht dran war ein wenig herunterfahren“
Für Landwirtin Karoline Neu war das nicht nachvollziehbar. In den letzten drei Jahren sei die etwa einstündige Fahrt mit Polizeikonvoi kein Problem gewesen. „Wir haben keine Lichterkette dran, die nicht letztes Jahr auch dran war."
Die Landwirtin und Veranstalterin verwies zudem auf andere Kreise, in denen die Lichterfahrt in diesem Jahr genehmigt wurde – im fast identischen Umfang.
Über dieses Thema hat auch der aktuelle bericht am 24.11.2023 berichtet.