Lebenslange Haftstrafe im Sinnerthal-Mordprozess gefordert

Im Prozess um den Sexualmord an einer 69-Jährigen aus Schiffweiler haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage am Dienstag jeweils eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung plädiert für eine geringere Haftstrafe.

In dem Sinnerthal-Mordprozess sehen es Staatsanwaltschaft und Nebenklage als erwiesen an, dass der 62 Jahre alte Angeklagte im September vergangenen Jahres sein Opfer zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs nahe der Kläranlage Sinnerthal vergewaltigt und anschließend getötet hat.

Unterbringung in der Forensik - oder Sicherungsverwahrung?

Während die Staatsanwältin eine Unterbringung in der Forensik beantragte, sah die Nebenklagevertreterin die Voraussetzungen dafür als nicht erfüllt. Der Angeklagte leide an einer psychischen Dauerstörung, die nicht therapierbar sei. Sie forderte deshalb zusätzlich zu der lebenslangen Freiheitsstrafe Sicherungsverwahrung.

Der zweite Nebenklagevertreter bezeichnete den Angeklagten in seinem Plädoyer als "Raubtier", das nach zahlreichen Verurteilungen wegen Sexualdelikten 2020 "wieder auf die Menschheit losgelassen worden sei". Der Tod der 69-jährigen Rentnerin hätte verhindert werden können. Eigentlich, so der Nebenklagevertreter, hätten die Gutachter von damals mit auf die Anklagebank gehört.

Im aktuellen Prozess hatte ihm ein Gutachter zuletzt eine "maximal ungünstige Legalprognose" bescheinigt. Der Angeklagte leide demnach unter einem gefährlichen sexuellem Sadismus. Es sei zu befürchten, dass er weitere schwere Sexualdelikte begeht.

Verteidigung plädiert auf Vergewaltigung mit Todesfolge

Der Verteidiger des 62-Jährigen hingegen beantragte für seinen Mandanten die Unterbringung in der Forensik und eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren. Sein Mandant sei nicht wegen Mordes zu verurteilen, sondern lediglich wegen Vergewaltigung mit Todesfolge. Das Urteil des Landgerichts ist für den 29. Mai geplant.

Über dieses Thema berichteten die SR info-Nachrichten im Radio am 21.05.2024.

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