Belästigung von Schwangeren vor Beratungsstellen soll verboten werden

Schwangere, die eine Konfliktberatungsstelle wie Pro Familia aufsuchen, treffen vor deren Türen häufig auf Abtreibungsgegner. "Gehsteigbelästigung" nennen das Juristen. Bundesfamilienministerin Paus will das jetzt gesetzlich verbieten. Aus dem Saarland kommt Unterstützung.

Schwangere, die in Deutschland einen Abbruch vornehmen lassen möchten, müssen sich zuvor bei einer speziellen Konflikt-Beratungsstelle über alle Möglichkeiten und Alternativen aufklären lassen.

Eine Organisation, die solche Beratungen anbietet, ist beispielsweise Pro Familia in Saarbrücken. Sie steht deswegen auch im Fokus von radikalen Abtreibungsgegnern. Immer wieder halten diese vor der Beratungsstelle Mahnwachen oder Demonstrationen ab. Für Schwangere kann das Aufsuchen der Beratungsstelle dadurch zum Spießrutenlauf werden.

Gesetz verbietet Belästigung vor Beratungsstellen

Doch das soll sich nun ändern. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen, um diesen "Gehsteigbelästigungen", wie Juristen sie nennen, einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben.

Der Gesetzentwurf sieht besondere Regeln für einen Umkreis von 100 Metern rund um eine Beratungsstelle oder Klinik vor: Schwangere dürfen dort nicht mehr gegen ihren Willen angesprochen oder bedrängt werden. Auch Plakate oder Flyer, die darauf abzielen, Schwangere einzuschüchtern oder ihnen Schuldgefühle zu machen, sollen verboten werden.

Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Geldstrafen bis zu 5000 Euro bestraft werden.

"Jede Frau hat das Recht auf Beratung"

Die saarländische Bundestagsabgeordnete Josephine Ortleb (SPD) bezeichnet dies als "wichtiges Signal für die Selbstbestimmung von Frauen."

Ortleb, sagte, sie "finde es unerträglich, dass Frauen, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, von selbst ernannten Lebensschützerinnen und Lebensschützern belästigt und unter Druck gesetzt werden. Jede schwangere Frau hat das Recht auf einen ungestörten Zugang zu einer angemessenen Beratung."

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 24.01.2024 berichtet.

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