Lebensmittelwarnung für verschiedene Konserven-Wurstwaren der Firma Kübler

Wer Wurst in der Konserve der Firma Kübler gekauft hat, sollte sein Produkt vor dem Verzehr überprüfen. Für verschiedene Produkte gilt eine Lebensmittelwarnung, weil Keime in den Konserven enthalten sein können.

Verschiedene Wurstwaren in der Dose der Firma Kübler GmbH & Co. KG mit dem Haltbarkeitsdatum 31.12.2026 sollten nicht mehr verzehrt werden. Aufgrund von Problemen bei der Wärmebehandlung können die Produkte möglicherweise verdorben sein oder krankmachende Keime enthalten.

Betroffen sind laut Lebensmittelwarnung die Hausmacher Blutwurst in der Dose (400 g), Landrotwurst in der Dose (125 g), Leberwurst fein mit Kalbfleisch in der Dose (125 g) und die Hausmacher Leberwurst in der Dose (200 g). Konkret betroffen sind folgende Chargennummern:

  • 2405036115
  • 2403087418
  • 2406298332
  • 2406286821
  • 24040126115

Produkte wurden auch im Saarland verkauft

Die Produkte wurden unter anderem bei Kaufland verkauft, auch im Saarland. Das Unternehmen rät davon ab, die betroffenen Wurst-Konserven zu verzehren und bittet Verbraucherinnen und Verbraucher darum, die Produkte gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben.

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