Korruptionsermittlungen gegen Sparkassenchef unter Geldauflagen eingestellt
Die Korruptionsermittlungen gegen den Vorstandschef der Kreissparkasse Saarlouis, Horst Herrmann, sind eingestellt worden. Herrmann und eine mitbeschuldigte Sparkassenkundin mussten aber laut Staatsanwaltschaft jeweils Geldauflagen im sechsstelligen Bereich zahlen.
Schon gut zwei Jahre ist es her, als plötzlich Sonderermittler bei der Kreissparkasse Saarlouis zur Hausdurchsuchung erschienen waren. Hintergrund war ein Strafverfahren gegen Vorstandschef Horst Herrmann und eine Kundin des öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts. Es ging um Korruption, um Vorteilsannahme beziehungsweise Vorteilsgewährung.
Das Verfahren wurde jetzt nach SR-Informationen wegen geringer Schuld eingestellt. Im Gegenzug für die vergleichsweise geräuschlose Beendigung des Verfahrens müssen Herrmann und die Sparkassenkundin, eine 68 Jahre alte Unternehmerin, allerdings tief in die Tasche greifen.
Hohe Geldauflagen
Die verhängten Geldauflagen, die vor wenigen Wochen bezahlt wurden, sind nämlich durchaus "bemerkenswert". Beide haben jeweils gut 200.000 Euro an die Landeskasse gezahlt. Damit ist ihre geringe Schuld offiziell gesühnt.
Wie die Staatsanwaltschaft auf SR Anfrage bestätigte, hatte eine andere Behörde die Korruptionsermittler auf die Unregelmäßigkeiten hingewiesen - vermutlich die Finanzbehörden.
Eigentumswohnung zu Sonderkonditionen
Herrmann soll demnach von der Sparkassenkundin im teuren Perl eine Eigentumswohnung zu Sonderkonditionen erworben haben. Angeblich 160.000 Euro unter Marktwert. Im Gegenzug soll er dafür gesorgt haben, dass die Kreditlinie der Dame verlängert wurde. Mit der jetzt erfolgten Einstellung gelten beide weiterhin als unbescholten.
Keine dienstrechtlichen Schritte
Nach dem Abschluss der Korruptionsermittlungen gegen ihren Vorstandschef Horst Herrmann sieht die Kreissparkasse Saarlouis keinerlei Anlass für arbeits- oder dienstrechtliche Schritte.
Die Kreissparkasse teilte dem SR mit, dass der Verwaltungsrat und auch die Aufsichtsbehörden nach Bekanntwerden des Verfahrens informiert und auf dem Laufenden gehalten worden seien. Es seien zudem interne Untersuchungen eingeleitet worden. Demnach seien der Kundin keine Vorteile gewährt worden. Der Kreissparkasse sei kein Schaden entstanden. Ein von der Aufsicht beauftragter Prüfer sei zu dem Ergebnis gekommen, dass Herrmann keine Pflichtverletzung vorzuwerfen sei.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten am 31.05.2024 berichtet.