Hundesteuer: Nalbach kontrolliert Besitzer

Hundesteuer: Nalbach kontrolliert Besitzer

Kai Forst   15.06.2024 | 08:15 Uhr

Hundebesitzer in Nalbach sollten in nächster Zeit die sogenannte Steuermarke ihres Vierbeiners mit sich führen. Denn die Gemeinde will die Besitzer kontrollieren. Der Grund: Es gibt zu viele nicht angemeldete Hunde in Nalbach.

Wer einen oder mehrere Hunde hat, muss für die Tiere Steuern zahlen. Doch im Saarland wollen viele Tierbesitzer die Hundesteuer offenbar umgehen und melden entweder die Tiere gar nicht oder womöglich nur einen von mehreren an. Zuletzt hatte der SR berichtet, dass etwa die Stadt St. Ingbert von einer Dunkelziffer von einem Drittel an nicht angemeldeten Hunden ausgeht.

Ähnlich sieht es auch in Nalbach aus. In der Gemeinde im Landkreis Saarlouis sind derzeit insgesamt 645 Hunde steuerrechtlich angemeldet, heißt es aus dem Rathaus. Gleichzeitig geht die Verwaltung davon aus, dass bis zu 300 Hunde in Nalbach nicht angemeldet sind - eine Dunkelziffer also von etwas mehr als 30 Prozent.

Verstärkte Kontrollen

Dagegen will die Gemeinde nun vorgehen und hat in den kommenden Wochen verstärkte Kontrollen angekündigt. „Die Gemeinde Nalbach möchte die Anzahl nicht registrierter Hunde reduzieren, was dazu beiträgt, Ordnung und Sicherheit in unserer Gemeinde zu gewährleisten“, teilte ein Sprecher dem SR mit. Zudem gehe es auch um die Erhaltung der Steuergerechtigkeit, d.h. Tierbesitzer, die ihre Hundesteuerpflicht erfüllen, sollen fair behandelt werden.

Und: Durch nicht angemeldete Hunde gehe der Verwaltung bares Geld durch die Lappen. Für den ersten Hund sind in Nalbach 78 Euro zu zahlen, für den zweiten Hund sind es schon 156 Euro und für den dritten und jeden weiteren sogar 196 Euro jährlich.

Hundesteuermarke mit sich führen

Der kommunale Ordnungsdienst der Gemeinde will also die Hundehalter in Nalbach kontrollieren. Dabei ist durchaus denkbar, dass die Mitarbeiter der Gemeinde auch bei den Hundehalterinnen und Hundehaltern vor der Tür stehen und diese dazu auffordern, die Hundesteuermarke vorzuweisen. Zumindest wurde so in anderen Kommunen in Deutschland bereits vorgegangen.

In Nalbach will man sich bezüglich der Vorgehensweise noch nicht in die Karten schauen lassen. „Die Art der Kontrolle und Überprüfung liegt im Ermessen der Gemeinde und wird zur Erreichung der Steuergerechtigkeit  im Vorfeld nicht verbindlich festgelegt und öffentlich nicht kommuniziert“, heißt es aus der Gemeinde.

Aber gleich, ob „Hausbesuch“ oder lediglich Kontrollgang beim Gassi gehen: Die Tierbesitzer müssen bei einer Kontrolle die Hundesteuermarke parat haben.

Bußgeld bis 5000 Euro

Wer einen Hund nicht anmeldet, begeht im Übrigen eine Ordnungswidrigkeit – und das kann teuer werden. „Wie bei allen Steuervergehen wird dafür, nach Einzelfallprüfung, ein Bußgeld bis zu 5000 Euro festgesetzt. Die Höhe des Bußgeldes bemisst sich unter anderem danach, wie lange der Hund nicht angemeldet wurde“, heißt aus dem Rathaus.

Haltern, die ihre Hunde bislang noch nicht angemeldet haben, räumt die Gemeinde eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni ein. Zwar muss die Hundesteuer bei rückwirkender Anmeldung auch nachträglich ab Aufnahme des Hundes gezahlt werden. Wer aber bis Ende Juni tätig wird, kann zumindest ein Ordnungswidrigkeitsverfahren verhindern.

Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau im Radio am 15.06.2024 berichtet.


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