Hautpilz nach dem Besuch im Barbershop breitet sich aus
Ein hochansteckender Hautpilz verbreitet sich gerade rasant in Deutschland. Er ist nicht meldepflichtig, aber Schätzungen zufolge könnten es schon über Zehntausend Fälle sein. Der Pilz kann zu eitrigen Entzündungen führen. Viele Betroffene waren zuvor in einem Barbershop. Auch im Saarland wurden bereits Fälle nachgewiesen.
Das Saarland ist zwar derzeit noch kein Hotspot, was die Ausbreitung des Hautpilzes "Trichophyton tonsurans" angeht. Nach Angaben der Klinik für Dermatologie am Uniklinikum des Saarlandes wurde aber erstmals speziell bei Kindern und jungen Sportringern der Pilz nachgewiesen.
Mangelnde Hygiene im Barbershop?
Die Kinder haben sich bei einem Besuch im Barbershop angesteckt. Allein im vergangenen Halbjahr seien drei Fälle an der Uniklinik Homburg nachgewiesen worden. Gerade bei Kindern könne der Pilz zu sehr schmerzhaften Entzündungen der Kopfhaut mit kreisrundem Haarausfall führen. Auch Fieber und geschwollene Lymphknoten seien symptomatisch.
Nach Angaben der Uniklinik sei ein Problem, dass die Diagnose bei Kindern oft zu spät gestellt wird und wertvolle Zeit verloren geht, weil die Kinder zunächst mit falschen Medikamenten behandelt werden.
Friseure sensibilisieren Betriebe
Der Pilz haftet an Oberflächen wie etwa Kämmen oder Scheren. Durch kleine Verletzungen gerät er unter die Haut.
Nach Angaben der Friseurinnung des Saarlandes ist seine Verbreitung ein Zeichen mangelnder Hygiene und fehlender Sorgfalt. Als die ersten Fälle in Bayern und Baden-Württemberg aufgetreten seien, habe man die saarländischen Mitgliedsbetriebe der Innung sensibilisiert.
Diese Hygienemaßnahmen ergreift der Friseur
Die Friseure seien dazu angehalten, Reinigungs- und Desinfektionspläne penibel einzuhalten. So müssten etwa nach jeder Behandlung das Mobiliar, die Haarwaschbecken, die Ablagen, die Türklinken, die Sanitärbereiche, die Fußböden sowie die Reinigungsutensilien gereinigt werden.
Handtücher und Kundenumhänge müssen nach jeder Benutzung gewechselt und gewaschen werden. Auch Kämme, Bürsten, Wickler und Scheren müssen nach Gebrauch mit speziellen Reinigern gereinigt werden. Rasiermesser sollten nach jedem Gebrauch mittels Tauchdesinfektion gereinigt werden.
In Barbershops dürfen in der Regel nur Bartschnitt und -pflege angeboten werden. Kopfhaare dürfen nur in eingetragenen Friseurbetrieben geschnitten werden.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 22.07.2024 berichtet.