Härtefallkommission: Libanesische Familie soll bleiben dürfen
Die saarländische Härtefallkommission plädiert dafür, dass eine von Abschiebung bedrohte dreiköpfige libanesische Familie im Saarland bleiben darf. Ein entsprechendes Ersuchen soll an den Innenminister gehen. Entscheidet dieser im Sinne der Kommission, wird die Familie nicht abgeschoben.
Am Freitag hatte sich die Härtefallkommission mit dem Fall der libanesischen Familie befasst. Die nun getroffene Entscheidung für ein Bleiberecht sei eine gute Nachricht, erklärte der Anwalt der libanesischen Familie dem SR. Er geht davon aus, dass das Ersuchen der Härtefallkommission an den Innenminister zügig geschehen wird.
Familie seit 2021 in der Landesaufnahmestelle
Die Familie lebt seit 2021 in der Landesaufnahmestelle in Lebach, beide Elternteile sprechen sehr gut Deutsch, die 14-jährige Tochter besucht die Schule und ist unter anderem im Sportverein engagiert. Außerdem sind beide Elternteile gelernte Krankenpfleger, haben eine Arbeitserlaubnis beantragt und gute Aussichten, auch angestellt zu werden.
Unter anderem so lässt sich begründen, dass die Familie als Härtefall eingestuft wird. Hinzu kommt: Sie stammt aus dem Libanon, in weiten Teilen des Landes herrscht seit Wochen Krieg. Als die Familie 2021 ins Saarland kam, galt der Libanon noch als sicheres Herkunftsland. Ihr Antrag auf Asyl war daher abgelehnt worden.
Endgültige Entscheidung beim Innenminister
Die endgültige Entscheidung, ob die Familie einen Aufenthaltstitel im Saarland erhält, liegt bei Innenminister Reinhold Jost. Er verfügt qua Amt über das sogenannte Gnadenrecht. Das heißt, er kann ausreisepflichtigen Ausländern ein Bleiberecht gewähren, auch wenn sie rein rechtlich keine Aussichten auf Asyl oder internationalen Schutz in Deutschland haben.
In ihrer ersten Sitzung in diesem Jahr hatte sich die saarländische Härtefallkommission noch mit fünf weiteren Fällen von Menschen befasst, die abgeschoben werden sollen. Diese Fälle wurden allerdings noch nicht entschieden.
Zusammensetzung der Härtefallkommission
Die Härtefallkommission im Saarland besteht aus acht Mitgliedern, entsandt werden diese aus dem Landtag, dem Landkreistag, dem Städte- und Gemeindetag, außerdem von den Kirchen, der Liga der freien Wohlfahrtsverbände und dem Integrationsrat. Sie befasst sich mit ausreisepflichtigen Ausländern, die alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben.
Ihre Empfehlungen an den Innenminister sind zwar nicht bindend. Entscheidet der Innenminister allerdings anders als von der Kommission empfohlen, so muss er diese Entscheidung seit 2018 vor der Härtefallkommission begründen.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 15.11.2024 berichtet.