Keine Verstöße bei Pavianhaltung
Es gibt keine tierschutzrechtlichen Verstöße bei der Haltung der Mantelpaviane im Neunkircher Zoo. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das vom Umweltministerium in Auftrag gegeben worden war und heute vorgestellt wurde. Der Gutachter Franz-Josef Kaup sieht dennoch Verbesserungspotenzial.
„Der Gutachter attestiert den Mantelpavianen ein ungestörtes Allgemeinbefinden und einen guten Ernährungs- und Pflegezustand sowie ein in jeder Beziehung normales Verhalten“, so das Umweltministerium. Auch Verhaltensstörungen seien nicht beobachtet worden.
Dennoch gibt es in den Augen des Gutachters Kaup Verbesserungspotenzial. Zum einen sollte die Haltungsumwelt im Außengehege angepasst werden: Das Leben der Mantelpaviane könnte zum Beispiel durch eine abwechslungsreiche Fütterung interessanter gemacht werden. Zudem müsse der Innenraum vergrößert werden. Das hatte bereits das Landesamt für Verbraucherschutz festgestellt.
Darüber hinaus rät Kaup in seinem Gutachten, mehr auf die Gesundheits- und Geburtenkontrolle zu achten. Demnach dürfen keine weiteren Mantelpaviane geboren werden und es sollen möglichst Tiere an andere zoologische Einrichtungen abgegeben werden.
Gutachten zeigt Schwachstellen auf
Minister Reinhold Jost (SPD) zeigte sich erleichtert darüber, dass das Gutachten die Vorwürfe hinsichtlich einer tierschutzwidrigen Tierhaltung ausräumen konnte. „Der Gutachter hat dennoch Schwachstellen aufgezeigt." Der Spielball liege jetzt beim Zoo. "Wir erwarten, dass der Zoo die im Gutachten vorgeschlagenen Verbesserungen zügig angeht“, so Jost.
Paviane seit Anfang der Jahres Streitthema
Das Umweltministerium hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, weil es immer wieder Kritik an der Haltung der Paviane gab. Tierschützer werfen dem Zoo vor, die rund 100 Tiere nicht ordentlich zu halten. Sie berichten von Pavianen mit frischen Bisswunden, verkrüppelten Gliedmaßen und insgesamt einem schlechten Zustand.
Über dieses Thema wurde auch in den Hörfunknachrichten vom 02.11.2018 berichtet.