Flüchtlingshelfer nur noch mit Führungszeugnis

Ehrenamtliche Flüchtlingshelfer in der Erstaufnahmestelle Lebach benötigen ab sofort ein polizeiliches Führungszeugnis. Das Saarland unterstützt damit eine Forderung von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD), um junge Flüchtlinge und Frauen besser vor Übergriffen zu schützen.

Soweit noch nicht erfolgt, sollen die ehrenamtlichen Helfer kurzfristig die entsprechenden Dokumente vorlegen, zitiert die Saarbrücker Zeitung eine Sprecherin des Sozialministeriums. Diese Maßnahme werde von den derzeit engagierten Helfern unterstützt. Nach einem Bericht von Unicef sei es in deutschen Asylunterkünften schon zu Vergewaltigungen von Frauen, sexueller Gewalt und Übergriffe auf Kinder auch durch Personal und Helfer gekommen.

Bislang keine statistische Erfassung

Ob es im Saarland schon ähnliche Vorfälle gab, ist unklar. Bislang werde bei der statistischen Erfassung von Straftaten nicht nach Opfermerkmalen wie beispielsweise Flüchtling oder Asylbewerber unterschieden, berichtet die Zeitung unter Berufung auf das Ministerium. Dieses Merkmal soll aber im kommenden Jahr eingeführt werden.

Insgesamt seien im Saarland im laufenden Jahr sieben Übergriffe auf Flüchtlingsfrauen bekannt geworden. In fünf Fällen wurden Flüchtlingsmänner als Verdächtige ermittelt, in einem Fall soll ein Bediensteter in der Landesaufnahmestelle eine Frau geschlagen haben.

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