Die Bundespolizei hat am Sonntagabend ein französisches Auto mit drei Insassen am Grenzübergang Hornbach kontrolliert. Dabei fiel auf, dass gegen den Fahrer des Wagens ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Euskirchen wegen der Einfuhr nicht geringer Mengen von Betäubungsmitteln vorlag.
Der 32-Jährige hatte zudem Betäubungsmittel konsumiert. Das bestätigte ein Urintest. Im Auto des Mannes fanden die Beamten zudem 36,06 Gramm Cannabis sowie fünf Cookies, in denen Sich THC befand.
Untersuchungshaftbefehl erlassen
Gegen den 32-Jährigen wurde deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs unter berauschenden Mitteln und der Ausfuhr von Cannabis eingeleitet.
Das Amtsgericht hat inzwischen entschieden, dass der Untersuchungshaftbefehl gegen den 32-Jährigen aufgehoben wird. Gegen seine Mitfahrer, zwei 37 und 28 Jahre alte Männer, wurden ebenfalls Strafverfahren nach dem Gesetz zum Umgang mit Cannabiskonsum eingeleitet.