Ermittlungen nach tödlichem Achterbahnunfall in Klotten beendet

Fast zwei Jahre nach dem tödlichen Achterbahnunglück im Freizeitpark Klotten hat die Staatsanwaltschaft Koblenz die Ermittlungen eingestellt. Die Begründung: Es sei von einem tragischen Unglücksfall auszugehen. Es bestehe kein Verdacht auf eine fahrlässige Tötung.

Im August 2022 war eine Saarländerin bei einem Unfall im Freizeitpark im Mosel-Ort Klotten bei Cochem ums Leben gekommen. Die 57-Jährige war aus einer fahrenden Achterbahn gestürzt.

Zwei Jahre danach hat die Staatsanwaltschaft Koblenz nun die Ermittlungen eingestellt. Es sei kein hinreichender Tatverdacht für eine fahrlässige Tötung festgestellt worden. Die Achterbahn war ordnungsgemäß gewartet.

Es sei von einem tragischen Unglücksfall auszugehen. Die 57-Jährige sei wegen ihres Körperbaus und der Flieh- und Beschleunigungskräfte trotz Sicherheitsbügel aus dem Wagen gehoben worden. Das sei für Aufsichtspersonal oder Betreiber nicht absehbar gewesen.

Über dieses Thema hat auch der SAARTEXT am 29.07.2024 berichtet.

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