Kinder sehen sich das Nachmittagsprogramm des SR an. (Foto: Pixabay/SR)

Kabelanschluss nicht mehr vom Vermieter: Die wichtigsten Anworten

Sven Berzellis   01.07.2024 | 07:18 Uhr

Seit dem 1. Juli muss sich jeder Mieter selbst um seinen Kabelanschluss kümmern. Weil immer weniger Menschen Fernsehen über den Kabelempfang schauen, hat die Regierung das sogenannte Nebenkostenprivileg abgeschafft. Fragen und Antworten haben wir hier zusammengestellt.



Jahrzehntelang mussten sich viele Mieter wenig Gedanken um ihren Kabelfernsehanschluss machen. Seit den 1980ern hat ihn der Vermieter organisiert und den Anschluss über die Nebenkosten abgerechnet. Damit ist nun Schluss: Am 30. Juni endete das sogenannte Nebenkostenprivileg.

Was ist das Nebenkostenprivileg?

Damals, als das Nebenkostenprivileg in den 1980ern eingeführt wurde, war es eine echte Neuerung. Statt etwa drei bis fünf analoger Fernsehprogramme konnte man über Kabel bis zu 30 Sender empfangen. Das Nebenkostenprivileg ist damit eigentlich eine Hilfestellung der Bundesregierung. Vermieter konnten in Sammelverträgen für alle Mieter einen Kabelvertrag vereinbaren.

Die Kosten wurden über die Nebenkosten abgerechnet. Damit hatten alle Mieter einen unkomplizierten Zugang zum Kabelfernsehen. Weil jetzt aber immer weniger Menschen Kabelfernsehen nutzen, trotzdem aber pauschal als Mieter dafür zahlen müssen, fällt das Nebenkostenprivileg nun weg.


Was ändert sich für mich als Mieter?

Zunächst ändert sich nichts. In der Regel werden Mieter von Ihrem Kabelbetreiber oder ihrem Vermieter über das Ende ihres Kabelvertrags informiert.  Wer möchte, kann auch weiterhin Kabelfernsehen beziehen. Nach Absprache sogar über seinen Vermieter. Alternativ kann man auch einen eigenen Tarif abschließen. Oder das Kabelfernsehen auslaufen lassen.

Wichtig ist nur: Seit dem 1. Juli darf der Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden. Die Verbraucherzentrale Saarland rät in diesem Fall konkret die nächste Nebenkostenabrechnung genau zu überprüfen.

Ab Juli: Änderungen bei Kosten für Kabelfernsehen
Audio [SR 3, (c) SR 3 Sven Berzellis, 29.05.2024, Länge: 02:48 Min.]
Ab Juli: Änderungen bei Kosten für Kabelfernsehen


Besteht die Gefahr, dass ich illegal Fernsehen schaue?

"Schwarznutzung" – So nennt es sich, wenn man illegal Fernsehen schaut. Wer sich bis zum 1. Juli nicht um einen neuen Kabelvertrag gekümmert hat, für den läuft das Fernsehen vermutlich erstmal weiter. Auch wenn der Kabelanbieter das Recht hat, den Anschluss zu sperren. Illegal ist das nicht. Im Zweifel verlangt der Kabelbetreiber eine Nachzahlung.

Angst vor einem schwarzen Bildschirm muss man aber auch nicht haben. Für so eine Abschaltung braucht es eine physische Signalunterdrückung, die extra ein Techniker installieren muss.

"Die Kabelbetreiber müssen ja erst mal in die Häuser gehen und dort die Sperrung vornehmen. Das passiert meist entweder im Keller, wo die zentrale Leitung gesperrt wird oder aber in den einzelnen Mietwohnungen. Da kommt es zur Setzung einer Sperrdose", erklärt Elif Tanto von der Verbraucherzentrale des Saarlandes.

"Also technisch ist wahrscheinlich davon auszugehen, dass man erst mal eine Zeit weiter gucken kann. Das muss man sich natürlich überlegen, weil man dann auch dafür zahlen muss."


Vorsicht bei "Medienberatern" an der Haustür

Weil sich jetzt aber viele Mieter um einen neuen Kabelvertrag kümmern, warnt die Verbraucherzentrale Saarland auch vor sogenannten "Medienberatern". Das sind freiberufliche Verkäufer, die oft Kabelfernsehen mit überteuerten Paketen anbieten.

Da diese Verkäufer auch im Saarland von Haus zu Haus ziehen, empfiehlt die Verbraucherzentrale vorsichtig zu sein – und auch erstmal nichts zu unterschreiben. Wer dennoch etwas unterschrieben hat, sollte sich seinen Vertrag genau durchlesen. Innerhalb von zwei Wochen kann der nämlich anstandslos widerrufen werden.


Wie kann ich SR Fernsehen noch empfangen?

Wer kein Kabelfernsehen mehr nutzen möchte, kann den SR und sein Programm auch auf andere Weise empfangen. Ganz klassisch: Die Antenne. Sei sie auf dem Dach installiert oder handlich als Zimmerversion direkt mit dem Fernseher verbunden. Wer lieber über Satelliten schauen möchte, sollte sich vorher mit dem Vermieter auseinandersetzen.

Je nach Vorschrift ist es für Mieter unter Umständen nicht erlaubt, eine Satellitenschüssel an der Fassade anzubringen. Als dritte Alternative kann man alle SR-Sendungen auch über den Live-Stream verfolgen; entweder auf den Smart-TV über das Internet oder bequem unterwegs auf Smartphone, Tablet oder Laptop.

Viele Sendungen des SR gibt es auch in der ARD Mediathek.

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Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau im Radio am 29.05.2024 berichtet.


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