Grenzschließungen zu Frankreich waren rechtmäßig
Die Einreisebeschränkungen aus Frankreich nach Deutschland und die Schließung einiger Grenzübergänge im März vergangenen Jahres sind rechtmäßig gewesen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und damit die Klage eines Franzosen abgewiesen.
Die Richter betonten bei der Urteilsverkündung, dass die Infektionslage im Département Moselle zum damaligen Zeitpunkt besonders kritisch und die Corona-Beschränkungen rechtmäßig und verhältnismäßig waren. Außerdem habe es damals noch keine zuverlässigen Möglichkeiten für Schnelltests gegeben.
Zu Beginn der Pandemie, im März 2020, hatte das Innenministerium den Grenzübertritt nur an bestimmten Übergängen zugelassen - auch an der saarländisch-französischen Grenze.
Am gesperrten Grenzübergang Güdingen-Grosbliederstroff hatte der Kläger vergeblich versucht, über die Grenze zu gelangen. Ein weiteres Mal war ihm die Einreise verweigert worden, weil er einkaufen wollte. Daraufhin hatte er Klage eingereicht.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 28.04.2021 berichtet.