Nach Cannabis-Teillegalisierung: Knapp 500 Strafen im Saarland erlassen

Am 1. April ist das Cannabis-Gesetz in Kraft getreten, das auch Folgen für das saarländische Justizministerium hatte: Es musste insgesamt 21.000 Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz prüfen. Ein halbes Jahr später zieht das Ministerium Bilanz.

Die insgesamt 21.000 Verfahren, die im Saarland wegen der Cannabis-Teillegalisierung untersucht werden mussten, sind so gut wie abgeschlossen. Nach Angaben des saarländischen Justizministerium kam es bei 494 Fällen zu einem Straferlass.

Dabei habe es sich überwiegend um Geldstrafen gehandelt, sagte Justiz-Staatssekretär Jens Diener (SPD) der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Dies sei laut Diener "auch nicht verwunderlich", weil es hier um einen Bereich gehe, "in dem man unter normalen Voraussetzungen nicht direkt eine Freiheitsstrafe bekommen hätte".

In 334 Verfahren Neu-Festsetzung der Strafe erforderlich

Jedoch gebe es auch 334 Verfahren, bei denen eine Neu-Festsetzung der Strafe erforderlich sei. Dies hänge damit zusammen, dass bei mehreren Delikten Gesamtstrafen gebildet werden. Sprich: Für jede Straftat werden Einzelstrafen festgesetzt, die am Ende nicht zu einer Gesamtstrafe zusammengerechnet würden, sondern eine "maßvolle Erhöhung" der höchsten Strafe bedeute.

Fällt jedoch eine Strafe weg, weil eine Verurteilung wegen Cannabis nicht mehr rechtens sei, müsse die Strafe nun entsprechend geringer ausfallen. Sie werde jedoch nicht automatisch abgezogen, sondern müsse vom Gericht neu festgesetzt werden. 

Nach Cannabis-Teillegalisierung: Zwei Menschen aus Haft entlassen

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden zwei Erwachsene aus der Haft entlassen, weil sich die Strafe verkürzt habe. Bei einer "einstelligen Zahl von Erwachsenen" sei zwar eine entsprechende Strafe entfallen, zur Vollstreckung anderer Strafen hätten diese jedoch in Haft bleiben müssen. 

Damit hat die Justiz rund ein halbes Jahr nach der Cannabis-Legalisierung in Deutschland fast alle Altfälle abgearbeitet. Dabei sollten die Verfahren ausfindig gemacht werden, die nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind. Seit dem 1. April dieses Jahres ist es Erwachsenen über 18 Jahren unter anderem erlaubt, bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis mit sich zu führen.

Justizministerium zieht positives Fazit

Im Vorfeld hatte es viel Kritik zur Teillegalisierung gegeben, auch vom saarländischen Justizministerium, das einen "erheblichen Mehraufwand" befürchtete, wenn "zahlreiche Altfälle in mühsamer Kleinarbeit überprüft werden müssten". Das Urteil jetzt fällt positiv aus: "Obwohl es so kurzfristig war, kann man unterm Strich sagen, dass wir die Problematik ganz gut in den Griff bekommen haben", so Diener.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken habe frühzeitig ein Konzept entwickelt und damit den Grundstein für die konsequente Bearbeitung der Fälle gelegt. "Wir mussten quasi im Vorgriff auf ein Gesetz, von dem wir gar nicht genau wussten, wie es im Einzelnen aussieht, schon Vorarbeiten leisten."

Eine Staatsanwältin sei mehrere Monate freigestellt worden, um die Akten händisch zu überprüfen. Das habe sich gelohnt. "Hätten wir bis zum Erlass gewartet und erst mit der Verabschiedung des Gesetzes angefangen, uns Gedanken zu machen, dann wären wir jetzt noch nicht fertig mit der Durchsicht", sagt Diener.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 16.10.2024 berichtet.

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