Seit dem 1. April dieses Jahres ist der Besitz und Anbau gewisser Mengen von Cannabis in Deutschland für den Eigenbedarf erlaubt. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb rund 21.000 Verfahren überprüft.
Dabei ging es um die Frage, ob Cannabis-Delikte aus der Vergangenheit, nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind. Rund 2700 Fälle wurden genauer untersucht. Bei einem Großteil blieb es bei den Strafen.
Mehr als 300 Fälle müssen von Gericht entschieden werden
Bei fast 500 Fällen wurden die Strafen – laut Justizministerium vor allem Geldstrafen – allerdings vollständig erlassen. 334 Fälle sind sogenannte Anpassungsfälle. Hier muss sich erneut ein Gericht damit befassen, ob die Strafen möglicherweise abgesenkt werden.
Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio am 29.07.2024 berichtet.