Bistum Trier nicht über Akten-Vernichtung im Fall Dillinger informiert
Das Bistum Trier wurde nach eigener Aussage nicht von der Staatsanwaltschaft über die Vernichtung der Akten im Missbrauchsskandal um den pädophilen Ex-Priester Dillinger informiert. Das Bistum hatte selbst Antrag auf Akteneinsicht gestellt.
Am 6. Juli habe man beantragt, Einblick in die Akten zu erhalten, teilte das Bistum Trier auf SR-Anfrage mit. Also einen Tag, nachdem die Beweismittel verbrannt worden sind. Eine Antwort auf den Antrag habe es nicht gegeben.
Dabei hätten bereits seit Mai Gespräche zwischen Bistum und Staatsanwaltschaft stattgefunden. In diesem Zusammenhang habe das Bistum der Behörde den Hinweis gegeben, dass die Unabhängige Aufarbeitungskommission einen Antrag auf Akten- und Asservateneinsicht stellen werde. Der Juli-Antrag des Bistums sollte den letzlich am 20. Juni gestellten Antrag der Kommission unterstützen, um gemeinsam Einsicht zu bekommen, so das Bistum.
Akten voreilig zerstört
Der Generalstaatsanwalt Manfred Kost hatte am Freitag eingeräumt, dass umfangreiche Beweismittel im möglichen Missbrauchsfall Edmund Dillinger voreilig vernichtet worden sind. Die Fraktionen im saarländischen Landtag haben am Montag scharfe Kritik an der Zerstörung der Beweismittel geübt.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 18.07.2023 berichtet.