Bischof Ackermann zu 20.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt

Der Trierer Bischof Ackermann muss 20.000 Euro Schmerzensgeld an eine Mitarbeiterin des Bistums zahlen. Das hat das Arbeitsgericht in Trier am Mittwoch entschieden. Der Bischof hat nach Ansicht des Gerichts die Persönlichkeitsrechte der Frau verletzt.

Im Prozess um eine Schmerzensgeldklage einer wegen Missbrauchs traumatisierten Mitarbeiterin des Bistums Trier gibt es nun ein Ergebnis. Bischof Ackermann muss wie von der Frau gefordert ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro zahlen.

Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht

Die Mitarbeiterin warf Ackermann vor, dass er sie in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt habe. Er soll bei einer Informationsveranstaltung mit Bistumsmitarbeitern das Pseudonym der Frau gebrochen haben und ihren bürgerlichen Namen genannt haben.

Das Arbeitsgericht Trier sah es am Mittwoch dann auch als erwiesen an, dass Ackermann den bürgerlichen Namen der Frau bei einer Konferenz genannt hatte. Die Frau war in den 1980er-Jahren von einem Priester missbraucht und zur Abtreibung gedrängt worden.

Ackermann erscheint nicht zu Gerichtstermin

Ackermann war am Mittwoch nach einem Bericht des SWR nicht selbst vor Gericht erschienen. Die Gründe dafür wurden nicht mitgeteilt. Seine Anwälte hätten ihn vertreten. Eine Vollmacht des Bischofs sei dafür ausreichend. Ursprünglich hieß es, der Bischof müsse persönlich vor Gericht aussagen.

Bei einer Güteverhandlung im März dieses Jahres hatte es keine Einigung zwischen den Parteien gegeben.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 06.09.2023 berichtet.

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