Prozess gegen Homburger HNO-Chefarzt wird neu aufgerollt

Der Fall des wegen sexueller Belästigung verurteilten HNO-Chefarztes an der Uniklinik Homburg geht in eine neue Runde. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft haben Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts St. Ingbert eingelegt.

Vergangene Woche war vor dem Amtsgericht St. Ingbert das Urteil gegen den Chefarzt der HNO-Klinik am Homburger Uni-Klinikum verkündet worden.

Der Chefarzt war wegen zweifacher sexueller Belästigung einer Assistenz-Ärztin im Jahr 2017 zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden. In einem weiteren angeklagten Fall von sexueller Belästigung einer Assistenzärztin wurde er freigesprochen.

Fall wird am Landgericht Saarbrücken neu aufgerollt

Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts St. Ingbert eingelegt, wie beide Seiten auf SR-Anfrage mitteilten. Damit wird der Fall am Landgericht Saarbrücken neu aufgerollt.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtstrafe von 120 Tagessätzen wegen aller drei angeklagter Fälle gefordert. Die Verteidigung hatte in allen Fällen Freispruch beantragt. Die Nebenklage teilte mit, sie verzichte auf Rechtsmittel.

Über dieses Thema haben auch die SR-info-Nachrichten im Radio am 03.05.2024 berichtet.

Rückblick: Arzt im Fokus der Justiz:

Prozess gegen HNO-Chef der Uniklinik hat begonnen
WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.